■ Gegendarstellung
: Speer-Prozeß

In der taz vom 26.6.93 übernahmen wir von der Nachrichtenagentur Deutsche Presse- Agentur (dpa) einen Bericht über den 18. Verhandlungstag im Prozeß gegen Klaus Speer vor dem Berliner Landgericht. Laut dpa soll ein griechischer Geschäftsmann in der Verhandlung Speer des illegalen Glücksspiels bezichtigt haben.

Ebenfalls über dpa wurde gestern die folgende Gegendarstellung verbreitet:

Die dpa Agenturdienste GmbH ist nach § 10 des Berliner Pressegesetzes verpflichtet, die folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen:

„Ihre Agenturmeldung vom 24.06.1993 über die Hauptverhandlung vor der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin gegen den Kaufmann Klaus Speer enthält unrichtige Behauptungen, die ich wie folgt richtigstelle.

Unwahr ist, ein griechischer Geschäftsmann habe mich, Klaus Speer, des illegalen Glücksspiels bezichtigt. Wahr ist, daß die Aussage des Zeugen sich auf Anklagepunkte bezog, von denen ich nicht betroffen bin. Der Zeuge hat mich nicht des illegalen Glücksspiels bezichtigt.

Unrichtig ist auch die Behauptung, der Zeuge habe gesagt, er habe DM 120.000,— an Speer verloren. Richtig ist, daß der Zeuge bekundet hat, ich sei an dem Spiel, bei dem er DM 120.000,— verloren habe, nicht beteiligt gewesen.

Unwahr ist auch, die Anklage werfe Klaus Speer vor, er habe Spielschuldner mißhandelt und Spielschulden mit Wucherzinsen unter Drohungen eingetrieben. Wahr ist, daß derartige Vorwürfe gegen mich nicht erhoben werden.“

Berlin, den 28. Juni 1993

Klaus Speer dpa