Offener Brief

■ der koreanischen Frauengruppe in der Bundesrepublik Deutschland zur Einwanderungspolitik

der Koreanischen Frauengruppe in der Bundesrepublik Deutschland zur Einwanderungspolitik

Die koreanische Frauengruppe ist ein Zusammenschluß von Frauen, die aus Korea kommen und hier leben.

Wanderbewegungen von Menschen sind in einer Welt normal, in der Verelendung und Perspektivlosigkeit in vielen Ländern herrschen. Das ist Ergebnis der Weltwirtschaftsordnung, von der neben anderen Industriestaaten auch die Bundesrepublik profitiert. Deshalb kann sie sich auch vor deren Folgen nicht verschließen. Das erfordert einen rechtlichen Rahmen für Zuwanderung ohne ethnische Diskriminierung. Damit erübrigt sich auch eine Änderung des vorbildlichen Artikels 16 des Grundgesetzes, der seiner ursprünglichen Absicht entsprechend weiter angewandt werden kann.

Dennoch verfolgt die Bundesregierung nachdrücklich eine Abschottungspolitik, wo Umdenken gefordert ist. Dadurch wird der rassistischen Tendenz erst eine politische, scheinlegale und soziale Legitimation gegeben. Die Abschottung hält die Illusion einer – heute als „Schicksalsgemeinschaft“ bezeichneten – „Volksgemeinschaft“ aufrecht. Unsere Lage hier ist ein gutes Beispiel: Als Krankenschwestern wurden wir willkommen geheißen und gelobt; wir sind aber bis jetzt, nach dreißig Jahren, ohne politische Rechte. Als ethnische Minderheit gelten wir immer noch als Ausländer, als ob unser Schicksal nicht mit dieser Gesellschaft verbunden wäre, in der und für die wir jahrelang gearbeitet haben, in der unsere Kinder aufwachsen.

Der wirksamen Bekämpfung rassistischer Gewalt und fremdenfeindlicher Einstellungen steht noch entgegen, daß Artikel 116 des Grundgesetzes eine völkische Definition des Volkes enthält. An ihre Stelle muß in der neuen Verfassung ein neuer Begriff treten. Er kann nur der Stellung Deutschlands als Einwanderungsland Rechnung tragen und die gemeinsame Identität als Nation allein aus dem politischen Status der Mitglieder des Staatsverbandes unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit ableiten.

Wir begrüßen den Entwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz der Bundesausländerbeauftragten, Frau Schmalz-Jacobsen, der die Zugehörigkeit zum Staatsvolk nach dem Geburts- und Lebensort regelt und die doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt. Damit wird zum einen ein tiefgreifender Wandel im Selbstverständnis der bisherigen einheimischen Bevölkerung hinsichtlich Volk und Nation möglich und zum anderen der politischen und rechtlichen Ausgrenzung der „ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen“ entgegengewirkt. Daher sollte der Entwurf bald in die Praxis umgesetzt werden. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, ein Antirassismus- und Antisexismusgesetz einzubringen und zu verabschieden. Um der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung zur Geltung zu verhelfen, benötigen die Frauen und ethnischen Minderheiten einen durchsetzbaren Strafrechtsschutz bei Diskriminierung und Benachteiligung. Mija Chun, Herne

Jaesoon Joo-Schauen, Köln