Windenergie stört Ortsbild

■ Gericht: der Kirchturm muß aber der größte bleiben

Auf die Verwirklichung seines Traumes von einer eigenen Windenergieanlage im historischen Ortskern des Dorfes Hagen bei Neustadt am Rübenberge muß der Landwirt Manfred Becke vorerst verzichten. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat die Klage des Landwirts gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung durch die Stadt Neustadt in zweiter Instanz zurückgewiesen, sagte am Dienstag ein Sprecher des Gerichts. Das vom 34 Meter hohen Kirchturm geprägte Bild des historischen Dorfkerns mit zweigeschossigen Wohnhäusern würde durch die Errichtung einer zehn Meter höheren Windenergieanlage zerstört. Ebenso lehnten die Richter zwei außerhalb des Ortskerns gelegene alternative Bauplätze aus Gründen des Landschaftschutzes im Sinne von „Landschaftszerstörung“ ab.

1989 hatte Bauer Becke einen Bauantrag für eine knapp 44 Meter hohe Windenergieanlage auf seinem Hof gestellt, mit der er nicht nur umweltfreundliche Energie für seinen eigenen Betrieb gewinnen, sondern zehn bis 15 weitere Häuser versorgen wollte. Nachdem ihm inoffiziell eine Genehmigung signalisiert worden war, beantragte er Fördermittel beim Bundesminister für Forschung und Technologie, der ihm einen Zuschuß in Höhe von 120.000 Mark in Aussicht stellte.

dpa