Statt Hilfe nur Verfahrenshetze

Hamburger Arbeitskreis Asyl: Neues »Asyl-Verfahren  ■ nicht mehr rechtsstaatlich

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Morgen tritt ein neues Asylverfahrensrecht in Kraft. Danach sollen Flüchtlinge sofort nach ihrer Ankunft auf die für sie zuständigen Bundesländer verteilt werden. Innerhalb von sechs Wochen bis höchstens drei Monaten soll entschieden sein, ob ein Flüchtling als Asylant anerkannt wird.

Nach Angaben des „Arbeitskreises Asyl“ hat das Asyl-Verfahren bis jetzt in Hamburg mitunter eineinhalb Jahre gedauert. Schon auf den Aufnahmeschiffen in Neumühlen warteten die Flüchtlinge manchmal sechs Wochen, bevor sie weitergeleitet wurden. „Wichtige Zeit, um mit den Menschen sprechen zu können, sie auf ihre Verfahren vorzubereiten“, sagt ein Mitarbeiter des Arbeitskreises.

Viel Zeit werden die Flüchtlinge ab dem 1. April aber nicht mehr haben. Am Ankunftstag müssen sie sich bei der Innenbehörde melden, die entscheidet, ob Hamburg für sie zuständig ist. Wenn nicht, sollen sie möglichst am gleichen Tag in das zuständige Bundesland gebracht werden. Sonst müssen sie bei der Hamburger Außenstelle des „Bundesamtes für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen“ ihren Asylantrag stellen. Gleich darauf soll hier die Anhörung erfolgen. „Da sind sie noch verängstigt von ihrer Flucht, haben keine Ahnung vom Verfahren“, so der „Arbeitskreis Asyl“, der nun überlegt, einen Anwaltsnotdienst einzurichten, um wenigstens in den wichtigsten Fällen helfen zu können.

Die Innenbehörde beschwichtigt. „Die Asylbewerber müssen drei Monate auf den Flüchtlingsschiffen leben“, sagt Uwe Bruhns, Leiter des Asylabschnitts. Innerhalb dieser Frist solle das Bundesamt das Verfahren abschließen. „Danach können die, deren Verfahren noch läuft oder die als Flüchtlinge anerkannt sind, in die öffentlichen

1Unterkünfte umziehen.“

In der Außenstelle Hamburg des Bundesamtes, die weiter in der Amsinckstraße bleiben wird, ist man skeptisch. „Wir bemühen uns, die Asylverfahren in der Frist zu erledigen", hofft der stellvertretende Leiter Jens Seide. Es sei eine Kapazitätsfrage. Ob die 56 Stellen ausreichen, ist fraglich. Zu den Beden-

1ken des „Arbeitskreises Asyl“ sagt er: „Die meisten Asylbewerber kennen sich mit dem Verfahren aus und waren beim Anwalt, bevor sie sich bei uns melden.“ Außerdem werde es ein mehrsprachiges Merkblatt geben.

Zuversichtlich ist man in der Nürnberger Zentrale. „Ich vermute, daß wir über einen Großteil

1der 2,6 Prozent Flüchtlinge, für die Hamburg zuständig ist, in der vorgegebenen Frist entscheiden können“, sagt deren Pressesprecher Wolfgang Weickhardt. Dagegen heißt es beim Arbeitskreis Asyl: „Wir können uns nicht vorstellen, daß das neue Verfahren noch rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.“ Torsten Schubert