Anweisung der Bundesanstalt: wen betrifft‘s?

Die Anordnung der Bundesanstalt der Arbeit in Nürnberg zur „Bekämpfung von Leistungsmißbrauch und illegaler Beschäftigung“ (Auszüge):

-für ein halbes Jahr monatliche Meldekontrollen für 50 Prozent der Leistungsbezieher (Ost: 33 Prozent): insbesondere Arbeitslose ohne familiäre Bindung; die vorher bei Familienangehörigen beschäftigt waren; die sich wiederholt ohne Aufforderung beim Arbeitsvermittler gemeldet haben oder die nach der Arbeitslosenmeldung umgezogen sind. Außerdem Leistungsbezieher aus dem Bau-, Gebäudereinigungs-, Hotel-, Gaststätten- und Schaustellergewerbe, Teilzeitarbeitsuchende — besonders Frauen — und aus akademischen und künstlerischen Berufen

- Außenprüfung in Betrieben auffälliger Branchen wg. illegaler Arbeitnehmerüberlassung und illegaler Ausländerbeschäftigung

- strikte Anwendung der Zumutbarkeitsanordnung

- strengere Maßstäbe bei Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeiter, um die Beschäftigung deutscher Leistungsempfänger zu ermöglichen

- bei Gewährung von Arbeitslosenhilfe eine wirksamere Prüfung des Vermögens. N. Blüm