Aufnahme von Flüchtlingen: Behörden-&Senatsansichten

Bei privater Aufnahme von bosnischen Flüchtlingen spart die Behörde zwar die Unterbringung, aber die Einladenden müssen nach wie vor schriftlich garantieren, Arzt- und Krankenhauskosten zu tragen; eine Geburt koste allein rund 5000 Mark, bestätigte für das Bremer Sozialressort Sprecherin Frenzel-Heiduk: Die Behörde sucht nun nach Ausweichmöglichkeiten: Hebammen und ÄrztInnen im Hauptgesundheitsamt, darunter GynäkologInnen, haben sich bereit erklärt, bosnische Frauen kostenlos medizinisch zu versorgen. Schon länger existiert ein engagierter und tatkräftiger Helferinnen-Kreis für persönliche Betreuung. Besonders stolz ist die Sozialbehörde auf unorthodoxe Methoden, Wohnraum für die Kontingent-Flüchtlinge zu besorgen: So stellte ein Makler als „social sponsoring“ Wohnungen zur Verfügung und will nur die Nebenkosten abrechnen.

Eine richtige Kampfabstimmung 6:4 hat es im Bremer Senat um die Aufnahme zusätzlicher bosnischer Flüchtlinge gegeben. Schon in den Vorbereitungen zur Senatssitzung waren elementare Mißverständnisse auszuräumen: daß nicht einfach eine bestimmte Anzahl „Frauen“ als Einreisende geplant und verrechnet werden können, sondern daß sie Kinder, manchmal auch ihre Mütter mitbringen. Man hatte sich darauf geeinigt, je zur Hälfte „vergewaltigte Frauen“ und „internierte Männer“ aufzunehmen, wie immer diese Einreise-Qualifikationen nachgewiesen werden sollen. Nun sollen 30 Frauen mit Kindern und 15 Männer kommen dürfen, insgesamt 98 Personen, also genau 28 mehr, als Bremen als 70er Kontingent ohnehin hätte nehmen müssen. Ob man darüber hinausgehen sollte, war im Senat strittig. Über die Ampel-Parteigrenzen hinweg stimmten schließlich die anwesenden Senatorinnen Gaertner, Uhl, Lemke-Schulte und die Senatoren Kröning, Fücks und Scherf für erhöhte Aufnahme. Bürgermeister Wedemeier hielt mit drei Herren Senatoren den Daumen nach unten, vergeblich.

Frenzel-Heiduk: „Die 28 zusätzlich Aufgenommenen haben wir uns aber auf das nächste Kontingent anrechnen lassen.“ S.P.