Streit um Verfassungsschutz-Gesetz

■ Innenministerium legt Beschwerde gegen Republikaner-Urteil ein

Niedersachsens Innenministerium hat gegen das Republikaner-Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover Beschwerde eingelegt. Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) hält die Erkenntnisse über die Aktivitäten der Republikaner für ausreichend, um sie nachrichtendienstlich zu observieren, betonte ein Ministeriumssprecher. Dem Ministerium gelang es nicht, wie angekündigt, Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen der rechtsradikalen Partei zu veröffentlichen. Zugleich löste die juristische Niederlage der rot-grünen Landesregierung einen Streit um das neue Verfassungsschutzgesetz des Landes aus.

Die Verwaltungsrichter hatten dem Verfassungsschutz am Montag in einem Eilverfahren die nachrichtendienstliche Observation untersagt. Aus Sicht der Richter waren Verstöße gegen das Grundgesetz von den niedersächsischen Behörden unzureichend belegt worden. Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Im Innenministerium kam es gestern zu erheblichen Unstimmigkeiten mit der Verfassungsschutzbehörde. Das Ministerium mußte eine Ankündigung zurückziehen, wonach Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Republikaner im Laufe des Tages veröffentlicht werden sollten.

dpa