Neue Chance in Bonn?

■ Asylbewerber im Bürokratiegestrüpp / Behördenkritik am Rechtsanwalt

im Bürokratiegestrüpp / Behördenkritik am Rechtsanwalt

Der Teilerfolg, den der abgelehnte Asylbewerber Alexander Dibba am vergangenen Montag vor dem Eingabenausschuß der Bürgerschaft errungen hatte, kommt einer kleinen Sensation gleich. Wie bereits kurz gemeldet, verwies der Hamburger Ausschuß Dibbas Eingabe an den Petitionsausschuß des Bundestages. Dibba bekam inzwischen von der Hamburger Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltsgestattung.

Mit der auf den ersten Blick bürokratischen Entscheidung fand der Ausschuß einen Weg aus einer verzwickten, zunächst ausweglos erscheinenden Situation. Das Asylverfahren des 17jährigen Flüchtlings aus Gambia war rechtskräftig abgeschlossen und sein Asylantrag abgelehnt worden. Auch der Bürgerschaftsausschuß lehnte Dibbas Petition ab, aus formalen Gründen. Es könne „keine Abhilfe“ geschaffen werden, außerdem sei der Ausschuß „nicht zuständig“. Auch ein Asylfolgeantrag, gewissermaßen ein Widerspruchsverfahren gegen einen bereits abgelehnten Asylantrag, hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt, weil Dibba keinen neuen Sachverhalt schildern konnte. Die Ablehnung eines solchen Folgeantrages endet meist mit der sofortigen Festnahme und Abschiebung des Asylbewerbers.

Daß Dibbas Petition keinen neuen Sachverhalt beinhaltete, hat er seinem früheren Rechtsbeistand zu verdanken. Anwalt R. hatte das Asylverfahren gründlich in den Sand gesetzt. Weder behördliche Post, noch den Termin für die wichtige Anhörung Dibbas in der Ausländerbehörde leitete er an seinen Mandanten weiter. Eine bereits eingereichte Klage gegen den abgelehnten Asylantrag zog der Anwalt ohne Wissen und Auftrag Dibbas zurück. Ein Verhalten, daß der Chef der Ausländerbehörde, Ralph Bornhöft, als „Parteienverrat“ betrachtet.

Vor diesem Hintergrund kam der Eingabenausschuß einhellig zu der Meinung, daß Dibba „wegen der schlechten Erfahrungen“ mit seinem Anwalt die Chance eines neuen Asylverfahrens bekommen sollte; dies bestätigten Teilnehmer der Ausschußsitzung. Weil das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf jedoch Dibbas ersten Antrag abgelehnt hatte, könne nur noch der Petitionsausschuß des Bundestages helfen.

Der Eingabeausschuß der Bürgerschaft und Ralph Bornhöft sind zudem von Dibbas Schilderung der Situation in Gambia, seiner Inhaftierung und Flucht aus dem Gefängnis erschüttert. Bornhöft kann sich gut vorstellen, daß Dibba bei einem entsprechenden Votum auch des Bonner Petitionsausschusses in einem neuen Verfahren als Asylbewerber anerkannt wird.

Aus diesem Grund erteilte Bornhöft unmittelbar nach der Sitzung des Eingabenausschusses Dibba eine Aufenthaltsduldung von zunächst zwei Monaten, die er aber verlängern wird, bis zu einer Entscheidung des Bonner Ausschusses. Norbert Müller