Keine Mehrheit für Studiengebühr

■ Wissenschaftsrat erarbeitet Zehn-Punkte-Katalog

Bonn (dpa) – Der Wissenschaftsrat hat gestern in Bonn zehn Thesen für eine grundlegende Neuordnung des deutschen Hochschulwesens vorgelegt. So soll das Universitätsstudium künftig in eine „berufsbefähigende“ Phase für alle und in eine mehr wissenschaftliche Ausbildung für wenige aufgeteilt werden. Keine Mehrheit fand die Absicht, künftig alle Studenten zu einer generellen Studiengebühr von 1.000 Mark pro Semester zu verdonnern.

Die Wissenschafts- wie die Finanzminister von Bund und Ländern hätten bei ihrem ablehnenden Votum im Wissenschaftsrat versichert, daß es Aufgabe der Politik sei, die Unterfinanzierung der Hochschulen zu beseitigen, sagte der Vorsitzende Simon. Simon zeigte sich allerdings skeptisch, daß die Parlamente tatsächlich auch bereit seien, dafür die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Wenn nicht, werde das Thema Studiengebühren „rasch wieder auf der Tagesordnung sein“.

Der Thesenkatalog des Wissenschaftsrates enthält weitere einschneidende Forderungen, um die Studienzeiten an den Hochschulen zu verkürzen. So sollen künftig alle Studenten spätestens nach dem vierten Semester eine verbindliche Zwischenprüfung ablegen. Bei Überschreitung der Planstudienzeit um zwei Semester sollen Strafgebühren erhoben werden.

„Grünes Licht“ gab der Wissenschaftsrat für den Aufbau der „Europa-Universität Viadrina“ in Frankfurt/Oder. Mit der Aufnahme ins deutsche Hochschulverzeichnis muß der Bund die Hälfte der Investitionen des Landes Brandenburg mittragen. Im Wissenschaftsrat bestehen jedoch nach wie vor Bedenken über die Finanzierung der Hochschule. Des weiteren sollen neue Technische Fakultäten in Freiburg und Kiel entstehen.