Lebenslänglich ...

■ ... will die Staatsanwaltschaft für Mielke

Berlin (taz) – Lebenslänglich. So lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Erich Mielke, 85, wegen der sogenannten Bülowplatz-Morde vom 9.August 1931. In ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht stellte die Staatsanwaltschaft es als erwiesen dar, daß Mielke einer der Mörder der beiden Polizisten Paul Anlauf und Frank Lenck war. Dabei stützte sie sich auf die Niederschrift einer richterlichen Vernehmung eines Zeugen Johannes Broll, die aus dem Jahr 1933 stammt und wie alle anderen Urkunden dieses Prozesses unter Mithilfe der SA zu Papier gebracht wurden. „Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß die Aussagen von Broll von den Nazi-Schergen erpreßt worden seien“, meinte der Staatsanwalt.

Auch ein von Mielke selbst geschriebener Lebenslauf, aus einem sowjetischen Archiv, diente der Staatsanwaltschaft als Beleg. Dort heißt es: „Aufgrund meiner Teilnahme an der Bülowplatzsache wurde ich vom ZK der KPD in die SU“ geschickt.

Die Bedenken der Verteidigung gegen die Beweise aus dem Jahr 1933 wurden in einer Vorrede von der Staatsanwaltschaft kurz zurückgewiesen. Zwar sind Fälle denkbar, bei denen es heute nicht mehr möglich sei, die verwertbaren Akten von den nicht verwertbaren zu unterscheiden, „so aber liegen die Dinge hier nicht“.