Klink: DVU-Mandat soll überprüft werden

■ Bürgerschafts-Präsident reagiert auf taz-Bericht

Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft, Dr. Dieter Klink (SPD), hat mit einem Schreiben an den Präsidenten des bremischen Verwaltungsgerichts Einspruch gegen die Wahl der DVU- Fraktionsvorsitzenden Marion Blohm (Bremerhaven) eingelegt. Klink bezog sich dabei auf den taz- Bericht (vgl. taz 14.1.), wonach DVU-Mitglieder davon ausgehen, daß die DVU-Abgeordnete zur Zeit der Wahl im Oktober 1991 ihren Wohnsitz in Niedersachsen gehabt habe und damit nicht wählbar gewesen wäre. Die DVU erreichte bei der Wahl sechs Sitze, verfügt aber nach dem Parteiaustritt von Altermann nur noch über fünf Mandate.

Was hat Sie jetzt bewogen, die Mitgliedschaft von Frau Blohm in der Bürgerschaft in Frage zu stellen?

Dr. Dieter Klink Wenn es Vorwürfe gibt, muß man den Vorwürfen nachgehen. Die rechtliche Situation ist so, daß nur ich die Möglichkeit habe, eine solche Überprüfung einzuleiten.

Ist das nicht am Anfang der Legislaturperiode überprüft worden, in Bremerhaven? Da konnte der Vorwurf nicht belegt werden. Wenn jetzt aber Zeugen benannt sind, sieht die Sache vielleicht anders aus.

Welche Ermittlungsmittel haben Sie?

Ich selbst überhaupt keine. Ermittelt wird jetzt vom Landeswahlleiter, das Wahlprüfungsgericht wird die Sache überprüfen.

Wer ist dieses Wahlprüfungsgericht?

Das ist der Präsident des Verwaltungsgerichtes.

Das bedeutet: Es gibt eine richterliche Ermittlung.

Ja.

Wielange dauert sowas?

Ich kann das nicht sagen, ich gebe ja nur den Anstoß dazu. Vielleicht viel Wochen. Int.: K.W.