Was ist ein Rechtsstaat?

KOMMENTAR

Was ist ein Rechtsstaat?

Nun gut — da werden die Formaljuristen sagen, es sei alles rechtsstaatlich verlaufen, der Asylantrag von Alexander Dibba sei nach dem Buchstaben des Gesetzes abgelehnt worden. Es wäre nichts gegen diese Argumentation einzuwenden, wenn nicht etwas anderes gehörig aufstoßen würde.

Das ungeheuerliche Unwesen des Horst Römer ist den beteiligten Behörden und Juristen seit langer Zeit bekannt. Wie lange muß es noch dauern, und was muß dieser Mann eigentlich noch veranstalten, bis ihm die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wird? Daß das Ehrengericht es ablehnte, zumindest ein Vertretungsverbot auszusprechen, ist nicht bloß ein Skandal, es dokumentiert auch den Zustand unserer Justiz.

Erst wenn Advokaten des Kalibers Römer aus dem Verkehr gezogen sind, sollte das Wort „Rechtsstaat“ wieder in Mund genommen werden. Norbert Müller