■ Einbürgerung
: Auch für DKPler

Saarlouis (AP) – Die Mitgliedschaft und Betätigung in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) ist kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung von AusländerInnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis entschieden. Mit dem am Wochenende bekanntgewordenen Urteil konnte eine französische Staatsangehörige, die im Saarland geboren und aufgewachsen ist, ihren Anspruch durchsetzen.