Rotweiß statt graublau

■ Itzehoer Prozeß: Angeklagte dokumentieren, wie sie von LKA-Beamten observiert wurden

wurden

Fortsetzung im Itzehoer Prozeß gegen Ralf Gauger und Knud Andresen. „Ich habe keine Notwendigkeit gesehen, die Zeugen bei der Vernehmung zu trennen.“ Diese Aussage des für die polizeiliche Vernehmung der Landeskriminalamts-Beamten zuständigen Ermittlungsführers Klüver zeugt nicht nur von einem Verstoß gegen Paragraph 58 der Strafprozeßordnung. Sie zeigt auch mal wieder, daß Entlastendes bei der Ermittlung nicht gewollt war.

Dafür packte die Verteidigung jetzt die Fakten auf den Tisch: So können die angeblichen „Täter“ beweisen, daß sie schon auf der Fahrt nach Pinneberg auf die sie observierenden Beamten aufmerksam wurden. Niemand legt mit diesem Wissen Betonplatten auf Bahnschienen.

Bereits vor Prozeßbeginn hatten Ralf Gauger und Knud Andresen Einzelheiten über ihre Observation bei einem Notar hinterlegt — Einzelheiten, die sie zu diesem Zeitpunkt nicht hätten wissen können, da sie aus dem Festnahmebericht nicht hervorgingen. So konnten sie sowohl Farbe und Marke der sie verfolgenden Autos wiedergeben sowie von einem Wendemanöver berichten. Auch den Versuch eines Zivis, sich in einem Busch zu verstecken, hatten sie beobachtet. Die Vernehmung der Beamten im Prozeß hat diese Tatsache bestätigt.

Ebenfalls hinterlegt hatten die beiden Angeklagten, zur Tatzeit auf einem Rosenfeld einen Wagen mit Würzburger Kennzeichen bemerkt zu haben. Dieses Feld befindet sich in einer solchen Entfernung zum Tatort, daß die beiden die Strecke nur mit sportlicher Höchstleistung hätten zurücklegen können. Die Beamten hatten im Prozeß jedoch ausgesagt, die Festgenommenen hätten nicht außer Atem gewirkt. Der Besitzer des Rosenfeldes bestätigt anhand seines Terminkalenders, mit Würzburger Kunden dort zu diesem Zeitpunkt gestanden zu haben.

Diese Beweise konnten nicht früher vorgelegt werden — die Beamten hätten ihre Aussagen umkonstruieren können. So hatten die Beamten auch ausgesagt, sie hätten die beiden Angeklagten an ihrer Kleidung erkannt — und beschrieben die Hemden, die die beiden noch vor der Autofahrt angehabt hatten. Ralf Gauger hatte jedoch das beschriebene graublaue Hemd im Auto gelassen und trug statt dessen rotweiß. fre