Reinfall bei Husarenritt am Hafenrand

Urteil des Landgerichts: Chef der Hafenrand GmbH muß ein  ■ beschlagnahmtes Gerüst wieder herausrücken

Dicke Schlappe für Hafenrand GmbH-Boß Wolfgang Dirksen: Das Landgericht Hamburg verdonnerte den Räumungsapostel dazu, ein den Hafenstraßenbewohnern „geklautes“ und sodann bei der Polizei eingelagertes Gerüst unverzüglich herauszurücken. Gleichzeitig verfügte das Gericht, daß die Hafenrand GmbH die in Rechnung gestellten 9806,34 Mark Abbaukosten selbst löhnen muß.

Die Bewohner der abbruchgefährdeten Zeile hatten im Mai dieses Jahres damit begonnen, eine Giebelwand mit einem Wandbild der „Cultur Cooperation“ zum Thema „500 Jahre Unterdrückung Lateinamerikas“ zu verschönern. Dirksen erwirkte gegen diese Pläne eine Einstweilige Verfügung, wollte die Mal-Aktion unterbinden. Als die HafensträßlerInnen am 1.Juli dennoch mit der Erstellung des Kunstwerkes begannen, setzte der Hafenrand GmbH-Boß auf Selbstjustiz. Unter Polizeischutz baute ein Gerüstunternehmen das Drahtgestell ab und die Polizei lagerte in Amtshilfe die Stahlteile bis heute in der Polizeistation Am Husarendenkmal ein.

Und das war unzulässig! Landrichter Detlev Timmermann: „Ein Zurückbehaltungsrecht liegt im Streitfall nicht vor.“ Timmermann weiter: „Soweit ein Gerüstbauer den Auftrag erhält, eine Leistung an einem Gebäude zu erbringen, ist es grundsätzlich nicht seine Sache, im einzelnen vorher zu prüfen, ob der Auftraggeber mit dem Eigentümer identisch ist oder ob er zur Beauftragung dieser Arbeiten berechtigt ist.“

Dirksen habe es überdies versäumt, den Gerüstbauer — die Hafensträßler — zum Abbau aufzufordern, könne daher die Kosten nicht in Rechnung stellen. Auch wenn die Bewohner den Anweisungen Dirksens zum Abbau hätten Folge leisten müssen, sei Dirksen nicht zum eigenmächtigen Abbau berechtigt gewesen: „Denn es liegt auf der Hand, daß sie selbst einen Abbau kostengünstiger hätten durchführen können.“ Übrigens: Das Wandbild ist inzwischen fertiggestellt. Kai von Appen