Pressefreiheit auf den Schulhöfen-betr.: "Keine Schul-Glasnost" von Klaus-Peter Görlitzer, taz vom 21.7.92

betr.: „Keine Schul-Glasnost“

von Klaus-Peter Görlitzer,

taz vom 21.7.92

[...] Der Schülerzeitung Buschtrommel ist es untersagt worden, ihre Aids-Aufklärung anschaulich und praktisch durch Verteilen von Kondomen auf dem Schulhof durchzuführen. Obwohl Schülerzeitungen Pressefreiheit genießen, gibt es — wie anderswo auch — Grenzen! Sie sind durch den Paragraphen 25 Absatz 1+2 des Schulverwaltungsgesetzes gegeben, der darauf achtet, daß der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule auch in Schülerzeitungen gewahrt wird. [...]

Diese Regelung ist zum Schutz der Kinder gedacht, damit nicht ungefiltert politische Hetzartikel oder kriegsverherrlichende Darstellungen — via Schulhof — in die Köpfe unserer Kinder gelangen. Freie Fahrt für Rambo und Co? Nein danke. Zusätzlich schützt dieser Paragraph die Schüler auch vor strafrechtlicher Verfolgung, falls die Berichterstattung auch einmal „entgleist“ ist.

Künftig soll in NRW die Schulkonferenz, die gemeinsame Vertretung von Eltern und Schülern, entscheiden, ob im äußersten Fall die Verbreitung einer Schülerzeitung in der Schule verhindert werden soll.

Ist das nicht auch Glasnost? Myriana Marconi-Dybowski,

NRW-Kultusministerium