Umweltdelikt oder falscher Verdacht?

■ Vor dem Schöffengericht: Sondermüllfirma Plump soll Abwasser verschmutzt haben

Am 20.12. 1989 ging im Bremer Klärwerk in Seehausen fast nichts mehr. Die Reinigungsleistung der ersten beiden biologischen Klärstufen war erheblich gestört, nach dem Durchlauf der Kloake durch das Klärwerk wurde in der Weser ein Grenzwert überschritten, im Klärschlamm fanden sich erheblich überhöhte Werte des giftigen Schwermetalls Chromat.

Für das Amt für Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft (ASA) kam der Abwasseralarm nicht überraschend. Schon häufiger war um die Weihnachts- oder Ostertage die Belastung des Abwassers deutlich angestiegen. Und die Mitarbeiter des Amtes hatten auch einen Verdacht, wer dafür verantwortlich sein könnte: Die Firma „Plump Gewässerschutz“. Seit gestern müssen sich fünf Mitarbeiter der Firma, vom Geschäftsführer bis zur Laborantin, vor dem Schöffengericht gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft verteidigen, für die Gewässerverunreinigung veranwortlich zu sein.

Die Firma Plump hat einen überregional bedeutenden Ruf als norddeutsche Sondermülldrehscheibe. Insbesondere mit Giftmülltransporten zur Deponie Schönberg ist Plump häufig in die Schlagzeilen geraten. Umweltschützer und auch Behörden hatten immer wieder kritisiert, daß Plump auf gefährliche Art und Weise und kaum kontrollierbar verschiedene Giftstoffe miteinander vermischt.

Verantwortlich für die Plump- Geschicke ist der Geschäftsführer Hans Schipper. Schipper hatte Anfang Dezember einen Planänderungsbeschluß des Senators für Umweltschutz und Stadtentwicklung erhalten, in dem die Grenzwerte zur Einleitung von Schadstoffen in das öffentliche Kanalnetz herabgesetzt worden waren. Dennoch soll Plump schon wenige Tage später mehr als 2.500 Kubikmeter mit hochgiftigem Chromat belastete Abwässer, die in Speicherbehältern auf dem Gelände gelagert waren, in die Kanalisation eingeleitet haben. 300.000 Mark Schaden sollen dabei entstanden sein.

Für Rechtsanwalt Günter Bandisch, den Verteidiger von Firmenchef Schipper, sind die Ermittlungen des ASA und der Staatsanwaltschaft nicht aussagekräftig genug. Bevor es überhaupt zur Beweisaufnahme kommt, beantragte er deshalb, die Verhandlung zu unterbrechen, um zusätzliche Gutachten beantragen zu können. Laut Bandisch habe der Lieferant der Schlämme versichert, daß das Chromat bereits herausgefiltert worden sei. Zudem sei durchaus möglich, daß auf dem langen Weg vom Firmengrundstück im Industriehafen bis zur Kläranlage andere Einleiter die Verschmutzung herbeigeführt hätten.

Der Staatsanwalt spach zwar von sehr „frappierenden Ergebnissen“ bei den verschiedenen Schadstoffmessungen, dem Antrag von Bandisch widersprach er aber nicht. Und auch das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Klaus Richter stimmte dem Antrag des Schipper-Anwaltes zu. Eine Woche hat die Verteidigung nun Zeit, ihre Beweisanträge zu benennen und zusätzliche Gutachter vorzuschlagen. hbk