Stadtwerke gegen Fücks-Gesetz

■ Bremer Energieerzeuger wollen nicht für Kühlwasser zahlen / Klage angedroht

Umweltsenator Ralf Fücks steht Streit mit den Bremer Stadtwerken ins Haus. Auf 14 Seiten hat das Energieversorgungsunternehmen heftige Bedenken gegen den Entwurf eines bremischen Wasserspargesetzes formuliert. Wenn nicht noch deutliche Korrekturen am Gesetzentwurf erfolgen, wollen die Stadtwerke vor Gericht ziehen.

Der Entwurf der Umweltbehörde sieht vor, daß die Wassernutzung in Bremen künftig Geld kosten soll. Zum einen geht es um die Förderung von Grundwasser. Für die 4,4 Millionen Kubikmeter Wasser, die die Stadtwerke in Bremen-Nord fördern, müßten sie künftig 440.000 Mark an die Umweltbehörde überweisen — ein Betrag, der die Stadtwerke nicht sonderlich stört und um den das Unternehmen keinen Streit anfangen will.

Anders sieht es mit der Entnahme von Oberflächenwasser aus. Konkret geht es dabei um Weserwasser, das die Stadwerke zur Kühlung in ihren Kraftwerken einsetzt und danach erwärmt in den Fluß zurückleiten. Rund 1,1 Milliarden Liter Weserwasser fließen so jährlich durch die Kraftwerksrohre. Das heißt: Die Stadtwerke müßten 11 Millionen Mark überweisen, ein Betrag, der sich allerdings um bis zu 75 Prozent verringern könnte, wenn das Unternehmen nachweist, das in den Kraftwerken der „neueste Stand der Technik“ verwendet wird.

Diesen Teil des Gesetzes wollen die Stadtwerke keinesfalls akzeptieren. Ökologisch, so die Argumentation, mache dies keinen Sinn, da die Stadtwerke das Wasser nicht verschmutzen, sondern lediglich um bis zu drei Grad erhitzen und dann mit Sauerstoff angereichert in den Fluß zurückgeben. „Das Wasser ist besser als zuvor“, so der Leiter der Wasserabteilung, Jürgen Schoer.

Um den Angriff aus dem Fücks-Ressort abzuwehren, haben sich die Stadtwerke mit einer Reihe von juristischen Argumenten munitioniert. Für eine Gebühr, so die Rechtsexperten des Unternehmens, fehle die Gegenleistung des Staates. Für eine Steuer fehle Bremen die Gesetzgebungskompetenz. Und zudem sei die Weser eine Bundeswasserstraße und das Weserwasser somit nicht bremisches Eigentum. Finanzpolitisch sei das ganze ein Nullsummenspiel, da die Einnahmen im Länderfinanzausgleich verrechnet würden und der Landeskasse somit an anderer Stelle fehlen würden.

Falls der Wasserspar-Entwurf Gesetz wird, sehen die Bremer Stadtwerke die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bedroht. „Die Kühlwasserabgabe führt zu einer unvertretbaren Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung in Bremen“, heißt es in dem Brief. Und mündlich wird man in der Vorstandsetage noch deutlicher: „Notfalls gehen wir bis vor das Bundesverfassungsgericht.“ hbk