Betrug im Männerklüngel

■ Wie CDU-Beiratsmitglied Verwer seinen Kumpel einmal über den Tisch zog

Ob denn die mögliche Finanzierung für die Genossenschaft des besetzten Hauses Grünenstraße 18 auch solide sei, wollte das CDU-Beiratsmitgleid Hans-Hermann Verwer am Mittwochabend im Beirat Neustadt von den Besetzern des Hauses Grünenstraße 18 wissen. Dann wollte er sogar „die Bonität der Besetzer“ geprüft haben, denn ihm, dem Immobilienfuchs, könne man bei solchen Geschäften nichts vormachen.

Jetzt machte jemand anders Hans Hermann Verwer etwas vor. Amtsrichter Dieter Nordhausen verurteilte den Immobilienhändler gestern wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 9.000 Mark. „Ich bin ein unbescholtener Bürger und werde unschuldig an den Pranger gestellt,“ winselte Verwer auch noch in seinem „letzten Wort“, aber Nordhausen hielt für erwiesen, daß Verwer seinen Duzfreund und Sportskollegen Uwe B. über's Ohr gehauen hatte. Und das kam so:

Im Sommer 1987 klüngelten im City-Sport-Studio in der Falkenstraße die Geschäftsleute Verwer und Uwe B. zwischen Body- Trimmer, Hanteln und Sauna einen Deal aus. Uwe B. sollte dem „Hänschen“ Verwer über die Bargeldschwierigkeiten seiner neuen Firma Hanseatische Bau- und Industriegesellschaft (HBI) hinweghelfen.

Hänschen verschwieg seinem spendablen Sportskumpel allerdings, daß er bereits von einem drittten, dem Rechtsanwalte Nobert S., einen Privatkredit in Höhe von 20.000 Mark für die HBI zugeschossen bekommen hatte. Der Laden lief schlecht, schon im Juli wollte das Personal der HBI die Schreibtische abtransportieren, weil die Löhne nicht kamen.

Es kam, wie es kommen mußte unter Sportkumpels, nämlich die Wahrheit an den Tag. Wieder war das City-Studio der Ort der Handlung, diesmal beim Bierchen danach. Da erzählte S. dem erstaunten Uwe B. von seinem Privatdarlehen an den gemeinsamen Freund Verwer. B. tobte aus, was die Hanteln noch an Energie in ihm gelassen hatten, und bangte um das, was nach zerbrochener Männerfreundschaft noch übrig bleibt: Um sein Geld.

Verwers Firma ging pleite und Sportsfreund B. verlor satte 37.000 Mark. Doch die kann er nach dem Urteil von Richter Nordhausen jetzt zurückfordern.

Verwer mußte außerdem vom Gericht so manchen Rüffel einstecken. Zeugendenunziation und Bauchpinselei des Gerichtes nutzte nichts. Darüber hinaus konstatierte das Gerichte eine „erstaunliche Übereinstimmung im Wortlaut“ zwischen Verwers Erklärungen und den Zeugenaussagen seines ehemaligen Mitarbeiters Helmut S., eine Absprache also, die strafbar ist.

Bevor Uwe B. jedoch seine Regreßansprüche gültig machen kann, sollte er Verwers Bonität prüfen lassen. Vielleicht gewähren ihm aber auch die Besetzer des Hauses Grünenstraße 18 politisches Asyl. Vorher allerdings wird Verwer noch gegen das „unmögliche Urteil“ Berufung einlegen. sim/mad