Warmer Geldregen auf Verdacht

Düsseldorf (taz) — Wenn es um die Staatsknete geht, sind sie sich nach wie vor einig, die Christ- und Sozialdemokraten im Düsseldorfer Landtag. Beide Parteien wollen mehr Kohle für ihre Landtagswahlkämpfe. Pro Wahlberechtigten soll es künftig 6,25 DM statt 5 DM geben. Dazu kommt noch ein Sockelbetrag von 1,9 Mio. DM für alle im Landtag vertretenen Parteien, den sich die Landtagsmehrheit sogar rückwirkend genehmigte. Dagegen klagen die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster. Doch das Verfahren schleppt sich dahin. Fast ein halbes Jahr dauerte es, bis es die große Koalition am Donnerstag abend endlich schaffte, die dem Gericht angekündigte Landtagsstellungnahme zu verabschieden. Diese Langsamkeit kommt nicht von ungefähr. Beide Parteien, so sagt der Grünen-Fraktionschef Michael Vesper zu Recht, spekulierten darauf, „daß der Bundesgesetzgeber die im Bundesparteiengesetz vorgesehenen Eckwerte“ noch vor der Gerichtsentscheidung erhöhen und „den unrechtmäßigen Nachschlag“ im nachhinein heilen werde. Eine Rechnung, die nicht aufging, weil der Wunsch in der Bonner SPD-Fraktionsspitze auf wenig Gegenliebe stieß. Damit bleibt die alte Rechtslage, die der Grünen- Klage gute Erfolgsaussichten einräumt, vorerst bestehen. Unterdessen fließt das Geld schon nach den neuen Sätzen. Seit Juni bekommen die Parteien insgesamt monatlich 200.000 Mark mehr — vorab, für den Wahlkampf 1995. Juristisch umstritten ist, ob die Schatzmeister die bis zur Gerichtsentscheidung gezahlten höheren Beträge wieder rausrücken müssen. Wenn nicht, hätte sich die Verzögerung schon gelohnt. J.S.