Methadon soll legalisiert werden

■ Bundesrat verabschiedet Gesetzentwurf gegen organisierte Kriminalität und Drogenhandel/ Vier SPD-Länder stimmen dagegen/ Zeugnisverweigerungsrecht für Drogenberater

Berlin (taz) — Knapp ein Jahr nach den ersten Beratungen hat der Bundesrat gestern den Entwurf eines Gesetzes „Zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)“ verabschiedet. Bremen, Hessen, Saarland und Niedersachsen stimmten gegen den Entwurf. Das Gesetzeswerk sollte bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beraten werden, war dort aber bis Ablauf der Wahlperiode nicht abschließend behandelt und damit gegenstandslos geworden. Das Land Bremen hatte die Verzögerung genutzt, den Gesetzentwurf nochmals an die zuständigen Bundesratsausschüsse verweisen zu lassen. Nach Überzeugung des Bremer Justizsenators Volker Kröning gab es erhebliche rechtsstaatliche Einwände gegen den strafprozessualen Teil des Entwurfs, die auch gestern nicht ausgeräumt werden konnten. Die Bundesratsmehrheit wich in zahlreichen Punkten von den Empfehlungen des Rechtsausschusses ab. Kröning: „Es wird eine zweite Runde im Bundestag geben, die sicher nicht ohne Vermittlungsausschuß enden wird.“

Bremen konnte sich unter anderem nicht mit seinen Bemühungen durchsetzen, im Gesetzentwurf Datenschutzregelungen festzuschreiben, die dem vom Bundesverfassungsgericht begründeten Maßstab der Zweckbindung entsprochen hätten. Außerdem geht Kröning der Deliktkatalog für den Einsatz von Rasterfahndung und von verdeckten Ermittlungen „zu weit“. Als einzigen Erfolg seines Vorstoßes verzeichnet er aber immerhin die Tatsache, daß diese polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr automatisch auf alle Kriminalitätsbereiche ausgedehnt werden können: Vor der Definition der Straftaten, die laut Entwurf einen solchen Einsatz rechtfertigen, ist nun das Wort „insbesondere“ gestrichen worden. Auch Staatsschutzdelikte als Einsatzfeld für Rasterfahndung und verdeckte Ermittler wurden aus dem Straftatskatalog gestrichen. Konsens herrschte über die Einführung einer Vermögensstrafe sowie den Straftatbestand der Geldwäsche mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Einig war sich der Bundesrat auch darüber, daß die Abgabe von Ersatzdrogen wie Methadon oder Einwegspritzen rechtlich zulässig sein soll. Beschlossen wurde ebenfalls, daß die Weitergabe von Drogen an Jugendliche sowie Handel, Herstellung und Besitz größerer Mengen als Verbrechen eingestuft und mit mindestens einem Jahr Haft geahndet werden. Mitarbeiter einer staatlich anerkannten Drogenberatungsstelle sollen in Strafverfahren Zeugnisverweigerungsrecht erhalten.

Die Entwürfe werden der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von drei Monaten kommentiert dem Bundestag vorlegen muß. Barbara Geier