VS darf bald legal an Stasi-Akten heran

■ Koalition vereinbarte Überprüfung aller politischen MandatsträgerInnen durch den Verfassungsschutz

Berlin (dpa/taz) — Einen Tag, nachdem der Verfassungsschutz (VS) und die Bundesregierung eingeräumt hatten, der VS verfüge über die Namenslisten der rund 100.000 hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter, erläuterte die Union gestern die Pläne der Regierung, den Umgang mit dem Stasi-Material zu legalisieren. Bereits im Januar werde die Bundesregierung, so der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Gerster, ein Gesetz zur Überprüfung aller MandatsträgerInnen und aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst vorlegen.

Als Kontrolleure der Stasi-Vergangenheit stellt Gerster sich Beamte des Verfassungsschutzes vor. Damit würden alle Intentionen von Bürgerbewegungen, Volkskammergesetz und Einigungsvertrag ausgehebelt.

Die Regierung werde in der Stasi- Frage „das Gesetz des Handelns übernehmen“, prophezeite Gerster. Es gehe nicht an, daß „jeder x-beliebige Stasi-Major die öffentliche Diskussion ständig beeinflußt“. Für die breitangelegte Überprüfung aller MandatsträgerInnen — „von der Europaabgeordneten bis zum letzten gewählten Kommunalpolitiker einschließlich aller Minister und Staatssekretäre“ — soll nach seinen Worten die Behörde des bisherigen Stasi- Sonderbeauftragten ausgeweitet oder eine ganz neue Behörde aufgebaut werden. Bislang hat die Gauck- Behörde, zuständig für Sicherung, Verwahrung und Auskunft über die Akten, einen Stellenplan von knapp 1.000 Beschäftigten.

Das von den Koalitionsparteien vereinbarte Verfahren sieht im Unterschied zu den geltenden Auskunftsregelungen eigenständige, flächendeckende Ermittlungen der Beamten vor. Am Ende solle festgestellt werden, ob der Betroffene Täter, Opfer oder nur Mitläufer war. Das Ergebnis soll nach Angaben von Gerster gerichtlich überprüfbar sein. Nach den Vorstellungen des CDU- Politikers soll das Personal der Überprüfungsbehörde aus den bisherigen Ämtern des Verfassungsschutzes kommen. Gerster schätzt, daß etwa 30 bis 50 Prozent der bisherigen Verfassungsschutzbeamten so „neue Aufgaben bei der Bewältigung der Stasi-Vergangenheit bekommen“.

Damit wäre ein umfassender Zugriff der Geheimdienste auf die Stasi- Akten quasi garantiert. Demgegenüber heißt es im Volkskammergesetz vom August 1990 unter dem Punkt „Nutzungsrechte“: „Zum Schutze der Persönlichkeitsrechte des Bürgers sind die personenbezogenen Daten grundsätzlich gesperrt. Die Nutzung oder Übermittlung für nachrichtendienstliche Zwecke ist verboten. Das ausschließliche Zugriffsrecht des Sonderbeauftragten der Bundesregierung auf die Akten regelt ebenfalls der Einigungsvertrag“.

Hinsichtlich eines bereits hier anvisierten Aktengesetzes empfehlen die Vertragsparteien „den gesetzgebenden Körperschaften, dabei die Grundsätze zu berücksichtigen, wie sie in dem von der Volkskammer am 24.8.1990 verabschiedeten Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten (des MfS) zum Ausdruck gekommen sind“. Petra Bornhöft