Kommunalwahlen ungültig

■ Staatsrat will Kommunalwahlen für ungültig erklären lassen / Neues Wahlgesetz vorgestellt / AusländerInnen wahlberechtigt

Ost-Berlin (dpa) - Die Kommunalwahlen in der DDR vom 7. Mai vergangenen Jahres sollen für ungültig erklärt werden. Die Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte sollen bis zu den nächsten Kommunalwahlen geschäftsführend im Amt bleiben. Das sieht der Entwurf einer Erklärung des DDR-Staatsrats vor, die Mitglieder des Runden Tisches erhielten.

In einer Information des Generalstaatsanwalts der DDR für Regierung und Staatsrat heißt es, daß „in verschiedenen Städten und Kreisen Ergebnisse der am 7.Mai 1989 durchgeführten Kommunalwahlen manipuliert worden sind“.

Bereits im Januar war als neuer Kommunalwahltermin der 6. Mai 1990 festgesetzt worden. Vorwürfe wegen Manipulationen bei den Wahlen im vergangenen Jahr hatten schon kurz nach dem Wahlgang Kirchen- und OppositionsvertreterInnen erhoben. Entsprechende Ermittlungen wurden nach der „Wende“ eingeleitet.

In dem Erklärungsentwurf aus dem DDR-Staatsrat wird verlangt, alle, „die für die in der DDR bestehende Krise die Hauptverantwortung tragen“, zur Rechenschaft zu ziehen. Mit der Wahlfälschung hätten sie die damals bestehenden Machtstrukturen um jeden Preis erhalten wollen.

In Ost-Berlin wurde am Sonntag auch der Entwurf eines neuen Gesetzes zur Kommunalwahl der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach sollen die Abgeordneten in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. AusländerInnen sind wahlberechtigt, wenn sie sich bereits länger als zwei Jahre in der DDR aufhalten und eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Dem Entwurf zufolge, der am Montag in der Presse veröffentlicht wurde, können KandidatInnen von Parteien, Vereinigungen, Bürgerbewegungen sowie den WählerInnen aufgestellt werden. Gruppierungen, die Glaubens-, Rassen oder Völkerhaß bekunden oder Kriegshetze betreiben, bleiben von den Wahlen ausgeschlossen.