Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

■ Die Lohn-, Gehalts- und Manteltarife im Einzelhandel sind vom Westberliner Senat für allgemeinverbindlich erklärt worden

Die Berliner Tariflandschaft ist um eine Variante reicher. Die Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen sämtlicher im Einzelhandel beschäftigten ArbeitnehmerInnen, ausgenommen VerkäuferInnen im Eisen- und Haushaltswarenbereich, sind ab sofort für alle verbindlich - das heißt staatlich geregelt. Die Möglichkeit zu „nichttarifmäßiger Beschäftigung“ ist damit erheblich eingeschränkt, bzw. verboten worden. „Der Schmutzkonkurrenz wird das Leben schwerer gemacht“, war aus Gewerkschaftskreisen zu hören, vorausgesetzt, die Beschäftigten kennen ihre Rechte.

Auf Empfehlung der Arbeitgeber und der Gewerkschaften hat Arbeitssenator Wagner mit Wirkung vom 1.2. die geltenden Einzelhandelstarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarifverträge gelten jetzt nicht mehr nur für die 33.000 Mitglieder der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, sondern übergreifend für alle 57.000 Arbeitnehmer im Einzelhandel. Der absolute Minimallohn im untersten Gehaltsbereich kann nicht mehr unter 1.669 Mark sacken, mit Stundenlöhnen unter zehn Mark „wird nichts mehr laufen“, wie Rechtssekretär Waschkuhn von der HBV erklärte. Ebenso stehen jetzt allen ArbeitnehmerInnen je nach Alter mindestens 3O bis 36 Urlaubstage zu sowie ein zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Wochenarbeitszeit beträgt bis zum 3O.Juni 38,5 Stunden, danach 37 Stunden. Nach jedem neuen Tarifabschluß muß die Allgmeinverbindlichkeitserklärung beim Senat neu beantragt werden.

Die Geschäftsführerin des Berliner Einzelhandelsverbands, Frau Dr.Rothholz, verspricht sich von der Allgmeinverbindlichkeitserklärung ein „verbessertes Image“, das hoffentlich dazu führen wird, daß der Beruf des Einzelhändlers wieder attraktiver wird. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, möglich nach Paragraph 6 des Tarifvertragsgesetzes kann vom Bundesarbeitsminister, respektive vom Arbeitsminister erteilt werden, wenn in Zeiten eines Überangebots an Arbeitskräften die Gefahr besteht, daß nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer untertarifliche Arbeitsbedingungen vereinbaren, beziehungsweise, wenn sich nicht organisierte Arbeitgeber gegenüber tarifabschließenden Arbeitgebern Konkurrenzvorteile verschaffen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist eine Notbremse gegen Sozialdumping, vor allem im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. In Berlin, erwartet die Gewerkschaft HBV, wird das „hoffentlich auch die unterbezahlte DDR-Pendler -Arbeit“ eindämmen.

ak.