Grüne wollen Energiegesetz

■ Erste politische Konsequenz aus den Empfehlungen des Bremer Energiebeirates

Seit Mai diesen Jahres liegt der Bericht des Bremer Energiebeirates (BEB) über eine zukünftige, ökologische Landesenergiepolitik vor. Doch bisher hat sich nicht viel getan: hier lobende Worte, da ein Forum, dort ein Kongreß. Jetzt bringen die Grünen eine der wichtigsten Empfehlungen aus dem BEB-Energiekonzept, ein Bremisches Energiegesetz, in die Bürgerschaft ein. Bereits in der nächsten Woche soll im Landesparlament über das „Gesetz zur Förderung der rationellen, umwelt-und sozialverträglichen Energienutzung im Lande Bremen“ debattiert werden.

„Wir haben den Antrag bewußt nahezu wörtlich aus dem Abschlußbericht des BEB geklaut“, bekannte der Grüne Abgeordnete Paul Tiefenbach freimütig den Ursprung des Gesetzes und kündigte gleichzeitig eine ganze Serie von Anträgen in der Bürgerschaft an, mit denen die BEB -Empfehlungen peu a peu politisch umgesetzt werden sollen.

Dieter von Ehrenstein als Vorsitzender des BEB und Helmut Spitzley als wissenschaftlicher Mitarbeiter begrüßten am vergangenen Dienstag auf einem Pressegespräch die Gesetzesinitiative der Grünen ausdrücklich. Spitzley: „Die gesetzlichen Grundlagen für die Energiepolitik in Bremen stammen noch aus der Nazi-Zeit. Damals galt die Devise: Je mehr Energie produ

ziert wird, desto höher fällt die Rüstungsproduktion aus.“ Heute stünden die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen diesem Motto diametral entgegen.

In 19 Paragraphen will das Gesetz den Rahmen des energiepolitisch Notwendigen in Bremen juristisch abstecken. Neben der Umwelt- und Sozialverträglichkeit soll die Versorgung mit Energiedienstleistungen in Bremen gesamtwirtschaftlich kostengünstig sein. Das impliziert nach den Ausführungen Spitzleys eine Kostenrechnung, die sich nicht allein an den Bilanzen der Stadtwerke zu orientieren hat. Einsparungen, die als Folge der Energieumstrukturierung vor allem im Umweltschutz zu erwarten sein werden, müßten auf das Konto der Energiedienstleistungen gutgeschrieben werden.

„Wir wollen auch nicht mehr diese Geheimdiplomatie“ erläuterte Spitzley die Funktion der Öffentlichkeit im neuen Energiegesetz. „Alles, was nicht unmittelbar unter den Datenschutz fällt, muß transparent gemacht werden.“ Gerade bei anliegenden Planungsverfahren (Weserkraftwerk) dürfe eine demokratische Energiepolitik den Bürgern die notwendigen Informationen nicht vorenthalten.

Neben der Umstrukturierung der Stadtwerke in ein Energiedienstleistungsunternehmen sieht das Gesetz auch einen Fonds zur

Förderung rationeller, umwelt-und sozialverträglicher Energienutzung (Bremer Energiefonds) vor. Darin wird das Geld, daß die Stadtwerke als Konzessionsabgabe an den Senat zahlen, gesammelt und für die Erforschung alternativer Energieprojekte genutzt. Als unabhängiges, sachverständiges Gremium soll ein Institut für Kommunale Energiepolitik und Energietechnik die Entwicklung in diesen Bereichen vorantreiben. Der Senat soll dann alle zwei Jahre in einem Energiebericht die erzielten Ergebnisse vorstellen.

Als legislatives Organ soll ein Bürgerschaftsausschuß das Gesetz in seinen einzelnen Punkten durchführen. Der Ausschuß wird aus sechs Sozialdemokraten, drei CDU-Vertretern und je einem Liberalen und einem Grünen zusammengesetzt. „Möglicherweise wird der Ausschuß noch in diesem Monat zusammentreten“, hoffte Paul Tiefenbach auf baldige Erfolge der Gesetzesinitiative. Bisher verfügt lediglich Hessen über ein landeseigenes Energiegesetz. Nach Bremen arbeiten jetzt noch Schleswig-Holstein und West-Berlin an ähnlichen Entwürfen. Dieter von Ehrenstein: „Wir müssen Instrumente schaffen, mit denen wir auf die sich ändernden Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten reagieren können.“ Markus Daschne