Einspruch gegen WAA-Bauplan

Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan auf ehemaligem WAA-Gelände / Wald soll gerodet werden / BI befürchtet „atomares Hintertürchen“  ■  Von Luitgard Koch

Schwandorf (taz) - „Wir empfinden die Planungen als schlampig, besonders hinsichtlich des Grundwassers“, erklärte gestern Klaus Bößenecker, Mitglied der Anti-WAA Bürgerinitiative. Die WAA-Gegner beobachten auch nach dem Aus für die „Oberpfälzer Atomfabrik“ die Entwicklungen auf dem ehemaligen WAA-Gelände mißtrauisch. Gegen den neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Gemeinde Wackersdorf für das Gebiet „Westlicher Taxöldener Forst“ reichte die BI, die sich als „Träger öffentlicher Belange“ versteht, gestern ihre Einwendungen im Wackersdorfer Rathaus ein. Verärgert sind die WAA-Gegner zum einen über den fehlenden Landschaftsplan. 18 Hektar Wald sollen außerdem aufgrund des neuen Plans zusätzlich gerodet werden, die bei der ursprünglichen WAA-Planung verschont geblieben wären. Einstige Grün- und Pflanzstreifen sind ganz verschwunden oder erscheinen im neuen Plan bereits als Straße. Auflagen zum Schutz des Grundwasserreservoirs der Bodenwöhrer Senke fehlen völlig.

Besonders auffällig ist nach Angaben der BI, daß im neuen Entwurf für zwei Parzellen in der Nähe des bereits errichteten Brennelementeeingangslagers jegliche Einschränkungen hinsichtlich der Geschoßflächenzahl und Gebäudehöhe fehlen. Nach Ansicht der WAA-Gegner deutet dies im Zusammenhang damit, daß das Gelände nach wie vor den Atomfirmen gehört, auf ein „atomares Hintertürchen“. Außerdem hat die WAA-Betreiberfirma DWK die zehn Bauanträge zur zweiten atomaren Teilerrichtungsgenehmigung, die noch im März dieses Jahres vom Wackersdorfer Gemeinderat genehmigt wurden, bisher nicht zurückgenommen. Ebensowenig geht aus den neuen Planungsunterlagen hervor, ob der ursprüngliche WAA-Bebauungsplan damit ungültig wird. Zwar wurde dieser Anfang Januar 1988 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt. DWK und die bayerische Staatsregierung legten daraufhin jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein. Da das Gericht noch nicht entschieden hat, ist der alte Bebauungsplan weiterhin gültig. Ein atomares Zwischenlager oder andere atomare Anlagen sind somit, nach Meinung der BI weiterhin möglich. Vor allem auch deshalb, weil die bisherige Rechtssprechung des Bayerischen VGH eine atomrechtliche Genehmigung für atomare Lager nicht als notwendig betrachtet. Mißtrauisch sind die Oberpfälzer WAA-Gegner auch deshalb, da für den Fall, daß die Wiederaufarbeitung im Ausland scheitert, vom Bundesministerium bereits jetzt ein Gegenmodell zur Entsorgung entwickelt wird. Dieses zieht angeblich anstelle der Wiederaufarbeitung die direkte Endlagerung im Granit der nördlichen Oberpfalz sowie entsprechende Zwischenlager auch in Wackersdorf vor. „Wir wollen mit unseren Einwendungen erreichen, daß die Gemeinde Wackersdorf Farbe bekennt und eindeutig eine atomare Nutzung ausschließt“, erklärte BI -Sprecherin Irene Sturm.