Brandstifter in Bremen-Nord

■ Nachbesserungen der Polizei belasten Angeklagten / Verdächtig, weil mit hellem Mantel

Frau K. hat ihren Bekannten im Aussiedlerwohnheim in Bremen -Nord besucht. Es ist der 28.Dezember. Beide sitzen vor dem Fernseher. „Tatort„-Zeit. Frau K. greift zum Mantel und geht Cola holen. Draußen schnuppert sie Brandgeruch. Plötzlich läuft

ein junger Mann mit hellem Mantel von schräg hinten an ihr vorbei. Sie sieht ihn seitlich. Als sie zurückkommt, ist helle Aufregung im Nachbarblock, Kinder schreien. Es brennt in 44a. Einem Polizisten schildert sie ihre Beobachtung.

In der Nacht denkt sie über den Vorfall nach. Sie erinnert sich an einen jungen Mann, der ihr in der Kneipe „Laubfrosch“ als Brandstifter von 1986 vorgestellt wurde. Der könnte es gewesen sein. Drei Wochen später teilt sie dem vernehmenden Polizisten mit, daß sie den jungen Mann erkannt hat. Sechs Bilder werden ihr vorgelegt. „Das ist er!“ Der Brandstifter oder der junge Mann? Vorgestern tagte das Landgericht. Der Verteidiger fragt die Zeugin: „Wie konnten Sie auf dem Foto, das das Gesicht von vorne zeigt, denjenigen erkennen, den Sie nachts nur seitlich sahen?“ Die Verlobte des Angeklagten wird vernommen. Sie schildert, daß sie und ihr Verlobter an diesem Abend Krach gehabt hätten. Er sei betrunken gewesen, und ihm sei übel geworden. Am Busbahnhof hätten sie sich getrennt, sie habe auf ihren Bus gewartet, auf der Bahnhofsuhr sei es kurz nach halb neun gewesen. Einen hellen Mantel habe ihr Verlobter nicht getragen. Die Staatsanwältin hakt nach. „Könnte es sein, daß er doch einen hellen Mantel trug? Vielleicht reden Sie sich das ein. Überlegen Sie noch mal!“ Polizeibeamten werden vernommen. In der Brandnacht

fahnden auch Polizist G. und sein Kollege nach einem jungen Mann mit hellem Mantel. Um 21.50 entdecken sie einen solchen und nehmen ihn mit auf die Wache. Man kennt ihn dort. Er provoziert gerne Polizisten. Vorgestern vor Gericht gibt der Polizist an, daß der Mann den Mantel im Abfalleimer habe verstecken wollen. Der Richter wird sauer: „Warum notierten Sie damals eine so wichtige Sache nicht in ihrem Vernehmungsbericht?“ Ein anderer Polizist erinnert sich. Im August wurde der Angeklagte beim Blumenklau erwischt. Er protokllierte damals, daß der Angeklagte in Sachen Brandstiftung sinngemäß habe durchblicken lassen, daß er „die“ mit dem Amtsgericht ganz schön geärgert habe. Der Angeklagte erwidert, daß die Polizei ihn öfter als Brandstifter bezeichnet habe. Aus Trotz habe er dann auch mal gesagt, daß er der Brandstifter sei. Verwertbare Aussagen? Was ist mit den Schuhabdrücken? Die Spurensicherung fand einen Abdruck eines „NIKE„ -Sportschuhes, an einem anderen Brandort einen von der Marke „NEW BALANC“. Der Angeklagte trug am Tag der Festnahme Lederschuhe mit glatter Sohle. ch