Torheit schützt

■ Justiz stellt Ermittlungen wegen illegaler Räumung der Gitschiner Straße gegen sich selbst ein (Ich krieg 'ne Krise, d.S.)

Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Staatsanwälte und einen leitenden Polizeibeamten wegen Straftaten im Amt im Zusammenhang mit einer Häuserräumung ist eingestellt worden. Die drei Angezeigten waren für die Räumung mehrerer Wohnungen in zwei Häusern der Gitschiner Straße am 18. Oktober 1988 verantwortlich.

Damals war ein Durchsuchungsbefehl als rechtliche Grundlage für die Räumung herangezogen wurden. Der Eigentümer der Häuser, die Data Domizil, hatte zuvor Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt, weil sich Bewohner angeblich rechtswidrig in den Wohnungen aufhielten. Für den 19. Oktober war ein Gerichtstermin anberaumt worden, um die Vorwürfe zu klären. Die betroffenen Hausbewohner hatten entweder schriftliche Mietverträge oder mündliche, die noch mit einem früheren Eigentümer vereinbart worden waren. Das zuständige Amtsgericht erklärte die Polizeiaktion zwei Tage später per einstweiliger Verfügung für rechtswidrig. Die Mieter konnten in die Häuser zurückkehren, mußten jedoch zuerst einmal ihre Einrichtung einsammeln. Die war unmittelbar nach der Räumung von Arbeitern unter Polizeischutz abtransportiert worden.

Das Verfahren gegen die verantwortlichen Staatsanwälte und Polizeibeamten wurde nun nach Angaben der Mieteranwälte mit der Begründung eingestellt, die Beschuldigten hätten sich in einem „Tatbestandsirrtum“ befunden. Sie hätten sich zwar objektiv strafbar gemacht, subjektiv jedoch fest an die Rechtmäßigkeit ihres Handelns geglaubt.