Bis daß der Tod uns scheidet

■ Bauschutz statt Baumschutz?

Tatort Riensberger Straße: Vier uralte Eichen machen seit Jahren nichts als Ärger - allein mit ihrer bloßen Anwesenheit. Schließlich ist der Grund in Horn Lehe teuer (ist ja nicht mehr weit bis Oberneuland) und gefragt; für kleine Häuschen ab 750 000 Mark mit Blick auf den Riensberger Friedhof finden sich immer Kunden.

Dieser Gedanke wird auch Bauunternehmer Riggers beständig und hartnäckig umgetrieben haben, als er das Grundstück in der Nähe des Fokkemuseums erwarb. Aber da hat er die Rechnung ohne die Bremer BürgerInnen gemacht. Und ohne das Baumschutzgesetz.

Als vor ca. einem Jahr eine Straße durch das zu bebauende Grundstück gelegt-und kurz danach die Kronen der vier alten Eichen zurückgestutzt wurden, gab

es eine Dienstaufsichts beschwerde. Denn das Gesetz besagt: Im Bereich der Baumkrone darf nicht gebaut werden. Und Gottseidank gibt es in Bremen auch Behörden, die Dienstaufsichtsbeschwerden verfolgen, oder? Ulli Barth, Mitglied des Beirat Horn-Lehe, wartet seit einem Jahr auf das Ergebnis. Bislang ist ihm lediglich der Eingang der Beschwerde bestätigt worden.

Wer wird sich auch gleich so aufregen über eine Eiche mehr oder weniger, wenn auf der anderen Seite, auf Friedhofsgrund, Bäume en masse stehen. Aber diese vier Eichen sind eine besondere Spezies.

Denn sie sind vor kurzem erst saniert worden und dazu hat Bauunternehmer Riggers extra 36.000.-DM als Kaution hinter

legt; ihm liegt was an Bäumen, scheint's. Sonst hätte er ja gleich in der Vahr bauen können.

Die Atmosphäre, die auf dem großen Reklameschild vor der Baustelle durch runde grüne Flecken symbolisiert ist, die will Riggers nun auch einem seiner Angestellten zugute kommen lassen. Er hat sich entschlossen, dem Herrn noch ein weiteres kleines Haus auf das bereits vollgeplante Grundstück zu setzen.

Dazu mußte er einen Dispens beim Ortsamt beantragen, eine Ausnahmegenehmigung. Denn die Veranda des kleinen Schmuckkästchens soll bis an die eine, die schwächste der Eichen heranreichen. Wie man sowas schaukelt? Ist doch einfach: Die Veranda wird nicht auf den Boden selbst gebaut, sondern auf Pfähle gestellt.

Bis auf 1.50 m soll die Veranda an die gute, alte Eiche heranreichen. Es handelt sich dann nicht um eine Grenzverletzung gegen die Baumkrone, da der Baum keine Krone mehr hat. Fast keine.

Normalerweise gilt in solchen Fällen: Baumkronenbereich oder Wurzelbereich werden gemessen, und die Wurzeln dürfen sich über 5 m ausbreiten. Doch scheint diese Regel für das Ortsamt Horn-Lehe nicht zu gelten. Oder der zuständige Sachbearbeiter Köhler, der seinen Bericht nicht rechtzeitig zum Termin der Entscheidung fertig hatte, hat sich geirrt, als er dem Ortsamtsleiter Stuchlik telephonisch signalisierte, daß das schon in Ordnung wäre mit dem Dispens. Dispens ist erteilt, die Pfähle für den neuen Bau stecken schon in der Erde, Herr Köhler ist im Urlaub.

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