Dem KZ-Mörder folgte seine Frau ins Ausland

■ Zwei Monate nach der Flucht des rechtskräftig verurteilten KZ-Mörders Weise setzte sich nun auch seine Ehefrau ab

Wuppertal (taz) - Zwei Monate, nachdem der KZ-Mörder Gottfried Weise verschwunden ist, hat sich nun auch seine Frau Ursula abgesetzt. Vermutlich habe sie „den ersten Urlauberschub am vergangenen Wochenende ausgenutzt“ und befinde sich inzwischen im Ausland, sagte der Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft Rosenbaum gegenüber der taz. Weises Sohn, der sich im Haus der Familie in Solingen aufhalte, wolle keine Angaben über den Aufenthaltsort seiner Mutter machen.

Der ehemalige SS-Aufseher Gottfried Weise war im März 1989 rechtskräftig zu lebenslanger Haft wegen dreifachen Mordes im Konzentrationslager Auschwitz verurteilt worden. Die Häftlinge nannten ihn „Tell von Auschwitz“, weil er unter anderem Kindern Blechdosen vom Kopf schoß, bevor er die Kinder selbst erschoß. Obwohl wegen mehrfachen Mordes angeklagt, war er durch Beschluß des 3. Strafsenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf von der Untersuchungshaft verschont worden. Auch nachdem ihn das Wuppertaler Schwurgericht im Januar 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt und seine sofortige Inhaftierung gefordert hatte, entschied das OLG am 29. Februar 1988 erneut auf Haftverschonung. Während seines Revisionsverfahrens blieb Weise auf freiem Fuß. Er hatte sein Haus verpfändet, um 300.000 DM Kaution hinterlegen zu können. Als wichtigen Grund für seine Entscheidung nannte das OLG damals den „bedrohlichen Gesundheitszustand“ seiner Frau.

Nun war Ursula Weise offensichtlich gesund genug, ihrem Mann hinterherzureisen. Als Angehörige macht sie sich damit nicht strafbar. Weise verschwand am 20. April, nachdem er das bestätigte und damit rechtskräftige Urteil des Bundesgerichtshofs am Morgen im Briefkasten gefunden hatte. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft als zuständige Behörde hatte weder vorab noch am Tag nach der Entscheidung eine Mitteilung vom BGH erhalten und erfuhr erst mittags zufällig vom Urteil der Bundesrichter. Die Polizei, die Weise sofort verhaften wollte, fand nur noch seine Schwiegertochter vor.

Vom nordrhein-westfälischen Justizminister Krumsiek um Aufklärung der Versäumnisse im Fall Weise gebeten, konnte Bundesjustizminister Engelhard weder beim BGH noch beim Generalbundesanwalt ein Verschulden feststellen. Er empfiehlt dem NRW-Justizminister, in der Novembersitzung des Unterausschusses des Rechtsausschusses im Bundestag eine Änderung der Richtlinien über die Benachrichtigung der zuständigen Behörden durch Bundesgerichte zu erwirken. Dann könnte zum Beispiel der BGH, bevor die Post losgeschickt wird, die zuständige Staatsanwaltschaft vorab telefonisch bitten, doch ein Auge auf den frei herumlaufenden NS-Mörder zu haben, wenn ihm sein Urteil zugestellt wird.

Bettina Markmeyer