Mun-Sekte gegen Senat

■ Die reaktionäre Vereinigungskirche will per einstweiliger Anordnung Veranstaltungsraum in der Landesbildstelle haben

Kein Glück beim Senat hat die dem rechtsextremen koreanischen Sektenführer San Myung Mun unterstehende Vereinigungskirche e.V., besser bekannt als Mun-Sekte. Sie wollte am kommenden Freitag in einer Vortragsveranstaltung ihre „Neue Vision für den Weltfrieden“ vorstellen. Die Landesbildstelle, der Senatsverwaltung für Schule und Sport zugeordnet, hatte der Sekte, offenbar in Unkenntnis deren Identität, ihren Kinosaal für den Vortrag vermietet. Die Zusage für die Raumnutzung wurde jedoch kurzfristig wieder zurückgezogen. Offiziell heißt es, daß die Landesbildstelle nicht an Wirtschaftsunternehmen vermieten dürfe. Die Mun -Sekte sei aber als solche zu definieren. Der Widerspruch der Vereinigungskirche gegen diesen Entscheid wurde von der Senatsverwaltung zurückgewiesen.

Jetzt zog die Sekte vor Gericht. Per einstweiliger Anordnung will sie den Raum zur Verfügung gestellt haben. Für den Fall, daß auch das Gericht negativ entscheidet, was von der Vereinigungskirche allerdings als unwahrscheinlich betrachtet wird, steht der Sekte nach eigenen Angaben bereits eine anderer Raum zur Verfügung. Den will sie aber erst kurzfristig bekannt geben. Denn noch glaubt sie an eine Rechtsprechung zu ihren Gunsten und an die „Verantwortung besonders von den führenden Persönlichkeiten im öffentlichen Leben“, die dafür Sorge tragen soll, „totalitäre Ideologien“ aus der Welt zu schaffen. Die „führenden Persönlichkeiten“, sprich die Rechtsabteilung der zuständigen Senatsverwaltung, sind noch dabei, den Vorgang zu prüfen. Erleuchtung sei ihnen zu wünschen.

du