Klärungsbedarf-betr.: "Schmückers Urteil kassiert", taz vom 25.3.89

betr.: „Schmücker-Urteil kassiert“, taz vom 25.3.89

(...) Der BGH hat eine merkwürdige Rechtsauffassung, wenn er in der Behinderung der Beweisaufnahme durch staatliche Stellen, in der Unerreichbarkeit von Zeugen und Beweismaterial keinen Revisionsgrund sieht.

(...) Ob der vierte Prozeß die Wahrheit nach mehr als 13 Jahren zu Tage fördert, hängt davon ab, ob Innensenator Pätzold für die Aussage der Verfassungsschutz-Mitarbeiter sorgt und ob Volker Weingraber aussagen muß beziehungsweise sich vor Gericht für Mitwisserschaft, Anstiftung oder Mittäterschaft verantworten muß. Anders kann die Wahrheit ja nicht herausgefunden werden.

Dringender Klärungsbedarf besteht natürlich auch in der Frage, wofür der Berliner Verfassungsschutz große Summen an Volker Weingraber gezahlt hat.

Der vierte Prozeß muß zeigen, ob Verfassungsschutz und BKA für ihre offenkundige Verstrickung in den Schmücker-Mord zur Rechenschaft gezogen werden. Der Fall Schmücker ist doch schon heute neben dem Celler Loch ein gutes Beispiel für das Ausrasten der Sicherheitsorgane und der Justiz, wenn es um die Terroristenbekämpfung geht. (...)

Klaus Schön, Nufringen