Asyl: Keine Reisefreiheit

■ Ostfriesische Landkreise forderten mehr Bewegungsfreiheit für ihre AsylbewerberInnen / Grüne, SPD und CDU dafür / Bezirksregierung Weser-Ems lehnte ab

AsylbewerberInnen, die in Ostfriesland untergebracht sind, dürfen auch in Zukunft die Grenzen ihrer Landkreise nur mit polizeilicher Genehmigung überschreiten. Die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg hat die Forderung mehrerer Landkreise, die Reisebeschränkungen der AsylbewerberInnen zu lockern, zurückgewiesen.

Die Grünen hatten in der Vergangenheit entsprechende Anträge in den Kreistagen eingebracht. Die großen Fraktionen hatten sich ihren Vorschlägen angeschlossen. Und das nicht nur in

den Landkreisen Leer und Aurich, wo es sozialdemokratische Mehrheiten gibt, sondern auch in Wittmund, wo die CDU regiert.

Die grünen Kreistagsabgeordneten wollten mit Hilfe ihrer KollegInnen aus den anderen Fraktionen erreichen, daß Asylsuchende sich im gesamten Regierungsbezirk frei bewegen können. Sie sollten nicht länger verpflichtet sein, sich eine schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde besorgen zu müssen, wenn sie die Grenze ihres Landkreises überschreiten wollen. Laut Auskunft des Wittmunder Kreistagsab

geordneten der Grünen, Michel Golibrzuch, verlangten die InitiatorInnen von der Bezirksregierung damit keinen Gesetzesbruch, sondern nur eine liberale Anwendung des bestehenden Ausländerrechts.

Golibrzuch zu der Entscheidung der Bezirksregierung: „Die AsylbewerberInnen sollen weiter diszipliniert und abgeschreckt werden.“ Golibrzuch forderte von der Landesregierung in Hannover, daß sie die Entscheidung der Bezirksregierung mit einer Rechtsverordnung korrigiert.

mw