Fotoforum unterlag

■ Erfolgreiche Fotogalerie reichte ABM-Gelder nicht an Beschäftigte weiter / Galerie muß zahlen

Wer auf ABM arbeitet, kostet seinen Chef nichts. Dennoch bekommt die Firma oder der arbeitgebende Verein das ABM -Gehalt erstmal in die Finger. Am Lohntag gibt sie es an die Beschäftigten weiter - in aller Regel. Vor dem Bremer Arbeitsgericht ging am Donnerstag der letzte von vier Prozessen gegen die Bremer Galerie Fotoforum zu Ende. Die Galerie hatte ABM-Gelder an ihre MitarbeiterInnen nicht weitergereicht. Mehr als 5.000 Mark muß das „Fotoforum“ seinem früheren Mitarbeiter Rolf T. jetzt nachzahlen, entschied das Bremer Gericht.

Der Verein „Fotoforum“ ist einerseits wegen seiner erfolgreichen Ausstellungen, andererseits aber auch wegen seiner zweifelhaften Geschäftspraktiken bekannt geworden. 20.000 BesucherInnen wurden 1986 allein in der Akt-Foto -Ausstellung in der Böttcherstraße gezählt. Ein Erfolg war auch die Ausstellung: „Pioniere der Kamera - hundert Jahre Fotografie“ mit Exponaten aus der Sammlung des bekannten Fotografen Robert Lebeck. Dennoch ist die Arbeit weitgehend auf

ABM gebaut. Lebeck beklagte sich nach der Ausstellung öffentlich, seine Fotografien seien unsachgemäß behandelt und zudem nicht versichert gewesen.

Rolf T.s Prozeß gegen die noble Galerie war der letzte von vieren. Gegen seine Klage hatte das Fotoforum eine „Widerklage“ erhoben: Rolf T. hätte 100 oder gar 200 Ausstellungskataloge veruntreut und auf eigene Rechnung in der Stadt verkauft. Diese Anschuldigung war für Arbeitsrichter Winfried Awe nicht glaubhaft. Rolf T. konnte mehrere Zeugen benennen, die ihn in der Gerichtsverhandlung von den Vorwürfen des de-facto-Geschäftsführers Wolfgang Stemmer entlasteten.

Stemmer hatte gestern von dem am Donnerstag verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts noch nichts gehört. Dem Fotoforum gehe es „gut, wie immer“, sagte er auf Nachfrage nach der wirtschaftlichen Lage des Vereins. Aus dem „European Photography Guide“, der Fotogalerien auflistet, wurde das Fotoforum 1987 gestrichen. Wegen „unseriöser Geschäftspraktiken“.

mw