Vorsicht Roßtäuscher!

■ Hessische Regierung will Normenkontrollverfahren

Die hessische Landesregierung zeigt sich entschlossen, so zu tun, als ob sie es im Falle ALKEM jetzt definitiv wissen wolle. Im Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht will sie dafür streiten, daß das Atomgesetz keine verfassungskonforme Rechts– und Ermächtigungsgrundlage für den Einstieg in die Plutoniumwirtschaft biete. Wallmann soll publikumswirksam gezeigt werden, wo die hessische SPD in Hanau den Most holt. Die einleuchtende verfassungsrechtliche Überlegung, daß ein so risikoreiches und für die gesellschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik folgenschweres Unterfangen wie der industriell betriebene Plutoniumkreislauf einer im Atomgesetz bislang nirgendwo zu findenden eindeutigen legislativen Regelung bedarf, ist nicht auf dem politischen Mist der SPD gewachsen. Das verdankt sie vielmehr den Bemühungen des früheren hessischen Umweltministers der Grünen. Daß die SPD dort jetzt in modifizierter Form abkupfert, sei ihr im Interesse der guten verfassungsrechtlichen Sache, um die es geht, gegönnt - auch wenn der hessische Wahlkampf unübersehbar grüßen läßt. Mehr als zweifelhaft allerdings ist, ob ausgerechnet die derzeitige hessische Landesregierung der passende Kläger für das Normenkontrollverfahren in Karlsruhe ist. Schließlich war es nicht der Bundesminister Wallmann, sondern der hessische Minister Steger, der ALKEM 460 kg Plutonium als Jahresumgangsmenge und deren Verwendung zu durchaus industriellen Zwecken genehmigen wollte. Von daher gesehen gleicht die hessische Landesregierung mit ihrer Normenkontrollklage einem Ladendieb, der sich als Ankläger in seinem eigenen D AUTOR_________: Rupert von Plottnitz (Der Frankfurter Rechtsanwalt v. Plottnitz kandidiert für die Grünen im hessischen Wahlkampf)