Gewaltmonopol

■ Zum Todesschuß auf den Geiselnehmer Werner Bloy

Ein Gesicht am Fenster. Ein Schuß. Die Sensationslust befriedigt durch einen Schmalfilmer. Der Schock über den kaltblütigen Mechanismus des vorsätzlichen Tötens sitzt. Das emotionale Urteil über den „finalen Todesschuß“ ist eindeutig: eine Hinrichtung. Wer fällte das Urteil? Der Polizeipsychologe, der nach 30 Telefonaten des Entführers u.a. mit seiner Mutter und 36stündigem Warten und zwei gescheiterten Überwältigungsversuchen feststellte, Werner Bloy habe zu erkennen gegeben, daß ihm das Leben der Geisel nichts wert sei. Hat seine kriminelle und gewalttätige Vergangenheit den Ausschlag gegeben? Wer zu töten androht, zieht die Konsequenz auf sich, getötet zu werden. Die Notwehr, die der bedrohten, aber hilflosen Frau zugestanden hätte, war in dieser Situation an die Polizei delegiert. Das Gewaltmonopol dient dem Schutz der Schwächeren. Hätte es die Alternative „Lösegeld oder Leben“ gegeben, wäre der Schuß nicht zu rechtfertigen gewesen. Durften die Einsatzleiter den Erpresser mit der Geisel aber davonfahren lassen, obwohl sie wußten, daß nicht das Geld, sondern eine gescheiterte Liebe das Motiv der Entführung war? Auch wenn man unterstellen wollte, diese Lösung sei von Beginn an durch das SEK–Aufgebot geplant gewesen, die übliche Verurteilung der Konfliktlösung durch polizeiliche Mittel wird schwerfallen. Ob aber alle Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft waren: daas wird, auch durch die Stellungnahme der Entführten, sehr genau geprüft werden müssen. Kuno Kruse