Neonazis schäumen

■ „NL“ verklagt Polizei wg. Demoverbot

Hamburgs militante Neonazis werden immer dreister: Nachdem die neofaschistische Nationale Liste (NL) um Christian Worch und Thomas Wulff nach den Morden von Mölln zunächst mit einem Verbot gerechnet hat - eine Schutzschrift wurde vorsorglich beim Verfassungsgericht hinterlegt - wollen die Neonazis nun die Stadt verklagen. Grund: Der NL wurde Samstag eine Demo verboten.

Am Donnerstag hatte die NLlerin Jennifer Meyer die Demo vor der Flüchtlingsunterkunft in der Sengelmannstraße angemeldet. Motto: „Gegen Sozialabbau“. Die Polizei hatte per Fax die Anmeldung bestätigt, am Freitag gegen 18 Uhr, so Worch, aber schriftlich ein Verbot verfügt. Grund: Die öffentliche Sicherheit sei durch den menschenverachtenden Tenor des Neonazi-Aufmarsches stark gefährdet. O-Ton Polizei: „In Anbetracht der Ereignisse von Solingen ist insbesondere in einer Zeit des Wahlkampfes in Hamburg davon auszugehen, daß auch durch die betreffende Mahnwache die Öffentlichkeit in erheblichem Maße angesprochen wird. Es ist davon auszugehen, daß die Anwohnerinitiative , die sich zum Schutz des Containerdorfs gegründet hat, gegen die Mahnwache aktiv werden wird und sich andere Gruppierungen anschließen.“

Die NL-Führer schäumen nun. Wulff: „Wir werden wegen dieses skandalösen Verhaltens vor dem Verwaltungsgericht Feststellungsklage einreichen.“ Begründung: Durch das späte Verbot habe die Partei keine Möglichkeit gehabt, beim Verwaltungsgericht eine Eilentscheidung gegen das Verbot zu erwirken. Die Neonazis geben sich offensiv: „Für den Fall einer Wiederholung behalten wir uns vor, nach dem 19. September eine Wahlanfechtungsklage zu erheben, weil ein schwerer Verstoß gegen die Chancengleichheit begangen worden ist.“ Wohl mit geringem Erfolg: Denn wer gegen die Menschenwürde verstößt, darf dafür nicht die Demonfreiheit mißbrauchen.

Ludwig Lehmann/Peter Müller