Homos an den Herd!

PARTNERSCHAFTEN Auch Homoehen kommen nun in den Genuss des traditionellen Ehegattensplittings bei der Steuer. Eine Anfrage liefert eine Liste der Benachteiligungen

Eine lange Liste der Benachteiligung von Homosexuellen, vom Adoptionsrecht bis zu Blinden, von Landwirten zu Schornsteinfegern

BERLIN taz | Manche wissen nicht so ganz genau, ob sie sich über die Verfestigung einer derart traditionellen Form des Zusammenlebens freuen sollen – aber immerhin: Ehen zwischen Homosexuellen rücken einer Gleichberechtigung mit Heteros näher. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln muss das Splitting der Einkommensteuer auch bei den eingetragenen Partnerschaften von den Finanzämtern anerkannt werden, nicht nur bei Ehen zwischen Mann und Frau (Az.: 4 V 2831/11).

Insgesamt sind es allerdings mehrere Dutzend Punkte, bei denen homosexuelle Partnerschaften im Gesetzeswesen benachteiligt werden. Das geht aus einer Anfrage der Partei der Grünen hervor. Viele der Punkte will die Bundesregierung erst beheben, wenn sie durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu gezwungen wird. Die Ergebnisse der Anfrage werden Anfang Januar im Bundestag diskutiert und liegen der taz vor.

Die Liste umfasst viele Punkte, darunter Benachteiligungen beim Adoptionsrecht, bei Kinderzuschlägen oder beim Erben in bestimmten Berufsgruppen wie Schornsteinfegern oder Landwirten. Auch homosexuelle Blinde haben Nachteile gegenüber Heteros. Laut dem Mikrozensus von 2010 gibt es 23.000 eingetragene Lebenspartnerschaften im Land. Nach den Urteilen der Bundesgerichte wird man sehen, wie viele davon dann auch die Herdprämie der Union und andere Boni für das Heimchen am Herd in Anspruch nehmen.

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