Nie mehr „Nord-Dorf“

Hamburgs SPD-Bürgermeisterkandidat Michael Naumann gewinnt Verfahren gegen Linkspartei-Vorständler. Der darf nicht mehr nahe legen, der Ex-Staatsminister für Kultur habe als Informant für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet

Es war ein Sieg auf ganzer Linie für Michael Naumann. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab am Donnerstag einer Klage des SPD-Bürgermeister-Kandidaten in allen Punkten statt. Dem Beklagten Horst Bethge, Landesvorstand der Linkspartei, wurde per Gerichtsbeschluss untersagt, weiterhin „den Eindruck zu erwecken, der Kläger sei mit seinem Wissen unter dem Decknamen Nord-Dorf geführt worden und habe dem BND in dieser Funktion Informationen zugetragen“.

Bethge hatte in einer E-Mail, die er nach eigenen Angaben an 63 Adressaten verschickte, aus einem 1998 erschienenen Buch des Journalisten Erich Schmidt-Eeenboom die Behauptung zitiert, Naumann sei „unter dem Decknamen Nord-Dorf …schon 1970 auf einer internen BND-Aufstellung“ geführt worden und habe zudem „durch Artikel intime Geheimdienstkenntnisse“ bewiesen.

Naumann hatte nicht bestritten, dass er als Zufallskontakt vom BND ohne sein Wissen als Nord-Dorf geführt wurde und sich in journalistischen Recherchen intensiv mit den Machenschaften des Nachrichtendienstes auseinandergesetzt hat. Doch sah er sich durch die von Bethge übernommene Formulierung in seiner Integrität in Frage gestellt. Das Gericht gab ihm nun in seiner Wahrnehmung recht, dass die Buchpassage „den zwingenden Eindruck“ erwecke, Naumann habe aktiv als Informant des Dienstes gearbeitet.

Für diese Behauptung hatte Bethge im Verfahren keinerlei Belege präsentieren können. Nach dem Urteilsspruch betonte der 72-Jährige, er habe „nur auf Fakten hinweisen“, nicht aber suggerieren wollen, Naumann habe als BND-Spitzel gearbeitet. Naumann kreidete er an, die „Auseinandersetzung mit der Linkspartei von der politischen Bühne ins Gericht zu verlagern“. Bethge will nun eine Revision prüfen.

Michael Naumann dagegen war erwartungsgemäß mit dem Urteil zufrieden. Die „unwahren und absurden Behauptungen von Herrn Bethge sind vom Gericht damit zurückgewiesen worden“, sagte er.

Dass das Verfahren allen Beteiligten an die Nerven gegangen ist, bewies Naumanns Anwalt Hans-Jürgen Groth: Nach der Urteilsverkündung beschimpfte er auf dem Gerichtsflur lautstark den Beklagten und warf einer Redakteurin des Hamburger Abendblatts vor, sie sei aufgrund ihrer angeblichen „parteipolitischen Präferenz“ nicht in der Lage „objektiv zu berichten“.

Marco Carini