KAISER’S SUPERMÄRKTE
: Früherer Schluss an Sonn- und Feiertagen

BERLIN | Die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann muss ihre Märkte vor Sonn- und Feiertagen künftig früher schließen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin gestern. Ausgangspunkt waren Bedenken des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Das Amt hatte moniert, dass sogenannte Nacharbeiten bei einem Ladenschluss um 24 Uhr bis in den kommenden Tag hineinreichen. Das dürfe den Angestellten der Märkte nicht zugemutet werden, wenn es sich um einen Sonn- oder auch Feiertag handelt. Der Supermarktkette wurde ein Bußgeld angedroht. Kaiser’s wehrte sich und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Das wies die Klage jetzt ab. Eine Berufung gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. (dapd)