Der Oberbürgermeister spielt den Richter

POTSDAM Oberverwaltungsgericht verbietet verkaufsoffene Sonntage, Stadtchef widerspricht

Potsdamer Geschäfte dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst nicht mehr sonntags öffnen. Die Sonderregelung der brandenburgischen Landeshauptstadt mit 10 statt der allgemein erlaubten 6 verkaufsoffenen Sonntage sei rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit (AZ: OVG 1 S 19.15). Doch die Stadtverwaltung will den Gerichtsbeschluss für den kommenden Sonntag mit einer sogenannten Allgemeinverfügung außer Kraft setzen.

„Die Läden in der Landeshauptstadt Potsdam dürfen am Sonntag öffnen“, erklärte die Stadtverwaltung am späten Freitagnachmittag. Dies habe Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) verfügt. Rechtsgrundlage sei das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz, das in Einzelfällen befristete Ausnahmen vom Verkaufsverbot zulasse, „wenn ein herausragend gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt“. Der für den 29. März geplante Verkaufssonntag sei bereits seit Längerem bekannt, argumentiert die Stadt. Es seien daher „erhebliche Besucherströme zu erwarten, die nicht mehr rechtzeitig unterbunden werden können“.

Zur Begründung des Gerichtsbeschlusses hieß es, statt der von der Stadt festgelegten zehn verkaufsoffenen Sonntage, die zum Teil nur stadtteilbezogen sind, seien laut Landesrecht nur sechs zulässig. Für die aus Anlass des Osterfests am kommenden Sonntag geplante Ladenöffnung gebe es zudem keinen hinreichenden Grund, betonte das Gericht. Dabei handele es sich hauptsächlich um ein „Einkaufserlebnis, welches bloß wirtschaftlichen Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber und alltäglichen Erwerbsinteressen potenzieller Käufer“ diene. Die städtische Regelung sei daher einstweilen außer Vollzug gesetzt worden. Damit sei das aktuelle Eilverfahren abschließend entschieden. Geklagt hatte die Gewerkschaft Verdi. (epd)