Rauchfrei ab 1. Januar

Das Nichtraucherschutzgesetz kommt: Gestern wurde es von der Bürgerschaft verabschiedet

Atmen – das kann man ab dem 1. Januar des neuen Jahres wieder in Restaurants, Bars und Discotheken. Gestern verabschiedete die Bürgerschaft das Nichtraucherschutzgesetz, das nach den Worten des SPD-Gesundheitspolitikers Wilfried Brumma kein „Raucherbekämpfungsgesetz“ sein soll. Am schwersten sei es der rot-grünen Koalition gefallen, das Rauchverbot auch für die Einraumkneipen durchzusetzen, so Brumma. Diese hatten um eine Ausnahmeregelung gebeten, weil sie nicht in der Lage sind, einen Raucherraum anzubieten. Letzterer ist nach dem neuen Gesetz zulässig für gastronomische Betriebe. Anders als es zwischendurch diskutiert wurde, gilt diese Ausnahme nun doch nicht für Discotheken.

Ein vollständiges Rauchverbot, wie es diese Woche der bayrische Landtag beschlossen hat, hatte in Bremen keine Chance. Sie hätte das zwar sehr sympathisch gefunden, weil es in Hinsicht auf die Einraumkneipen gerechter wäre, sagte die Grünen-Abgeordnete Doris Hoch, aber man befinde sich „im Konzert der norddeutschen Bundesländer“ und aus diesem könne man nicht einfach ausscheren.

Alle anderen Fraktionen der Bürgerschaft hatten Änderungsanträge gestellt. Während CDU und FDP den Einraumkneipen gestatten wollte, sich selbst als Raucherkneipen zu kennzeichnen, wollte die Linkspartei nicht, dass Wirte Geldbußen zahlen müssen, wenn sie nicht dafür sorgen, dass ihre Gäste aufs Rauchen verzichten. Bereits in der letzten Bürgerschaftssitzung hatte die Linke Inga Nitz kritisiert, mit dem Rauchverbot in Eckkneipen würde armen Menschen das einzige „kulturelle Angebot“ genommen, das sie sich leisten können. „Menschen können nach diesem Gesetz nicht über ihren Aufenthaltsort entscheiden“, sagte Nitz gestern. „Dieses Gesetz wird Ihnen ab dem 1. Januar Klagen bescheren.“

eib