Freispruch für Erzieher

HAASENBURG Erster Prozess um Körperverletzung in geschlossenen Heimen: Gericht glaubt Zeuge nicht

LÜBBEN dpa | Ein ehemaliger Erzieher der geschlossenen Haasenburg-Heime in Brandenburg ist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Dem 27-Jährigen war vorgehalten worden, 2012 einen 16-Jährigen mehrmals ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Aussage des Jugendlichen sei jedoch nicht glaubhaft und widerspreche früheren Angaben, so der Richter am Amtsgericht Lübben. Es war der erste Prozess gegen einen Betreuer der Haasenburg-Heime, bei dem es um Körperverletzung ging. Wegen Misshandlungsvorwürfen waren die Heime vor über einem Jahr geschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft prüft Dutzende Fälle. Der Betreiber wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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