„PRO KÖLN“ BLEIBT RECHTS
: Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der „Bürgerbewegung Pro Köln“ gegen die Aufnahme in die NRW-Verfassungsschutzberichte 2005 und 2006 abgewiesen. Es bestehe der Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dies rechtfertigte die Erwähnung in den Berichten. (ap)