BUSFAHRGÄSTE
: Stets fester Halt

Fahrgäste im Linienbus müssen sich selbst vernünftig festhalten. Ansonsten haben sie im Fall eines Schadens oder einer Verletzung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, so das Amtsgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil. Auf plötzliche Vollbremsungen müsse sich jeder Fahrgast einstellen. (afp)