ARBEITSPLATZ VERLASSEN
: Keine Kündigung

Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes darf von einem Arbeitgeber nicht als fristlose Kündigung des Mitarbeiters gewertet werden, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Auch die Kündigung eines Mitarbeiters müsse schriftlich ausgesprochen werden. Eine allein mündliche Kündigung sei unwirksam. (dpa)