Bank haftet für Schrottimmobilie

POTSDAM dpa ■ Käufer von Schrottimmobilien müssen nicht immer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Im Fall eines Vermittlers, der einem Ehepaar aus dem Landkreis Havelland falsche Angaben über die zu erwartenden Erträge einer Eigentumswohnung gemacht hatte, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht am Montag zugunsten der Käufer. Das Ehepaar muss den Banken demnach den für den Kauf aufgenommenen Kredit nicht zurückzahlen. Die Wohnung müssten die Kläger aber den Banken übertragen. Die Kläger hatten die Wohnung 1997 mit Hilfe eines Darlehens gekauft, um Steuern zu sparen und für ihr Alter zu sorgen. Es habe sich aber herausgestellt, dass die Wohnung weit weniger abgeworfen habe als vom Vermittler angegeben. Das Gericht hat nun entschieden, dass die finanzierenden Banken für den Schadenersatz haften. Die Mieteinnahmen seien „zentraler Teil des Anlageentschlusses der Kapitalanleger“ gewesen.