Wenn Fischer die Beschützer der Fische spielen

Das Verwaltungsgericht verhandelte gestern die Klage der Sportfischer gegen das geplante Weserkraftwerk

Bald sechs Stunden lang hat gestern das Verwaltungsgericht über die Klage der Sportfischer gegen das geplante Weserkraftwerk verhandelt. „Eine faire Verhandlung“, meinte der Geschäftsführer der Wasserkraft-Bremen-GmbH, Hucky Heck, nach dem Termin, Richter Viggo Eiberle-Herm habe „beeindruckende Sachkenntnis“ in der komplizierten Materie bewiesen.

Das Gericht hatte gleichzeitig deutlich gemacht, dass es die Argumente der Kläger nicht für überzeugend hält. Bei der Klage des Bundesverbandes der Sportfischer und des Landesverbandes Niedersachsen hatte das Gericht sogar Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Es gehe bei dem Verfahren nicht um den Schutz der Sportfischer, sondern um den Schutz der Fische – und die fachlichen Argumente seien durch den bremischen Verband, der den Namen „Landesfischereiverband“ trägt, vertreten.

Dass ausgerechnet Angler sich um das Wohl der Fische sorgen, fand der Bremer Kläger Rainer Schiller nicht bemerkenswert, immerhin schütze man ja auch Fischarten, die „nicht beangelt“ werden. Naturschutzverbände haben allerdings nicht gegen das Kraftwerk geklagt, sondern befürworten die regenerative Energie-Erzeugung. „Wenn hier einer Fische tötet, dann wir“, das sei die zynische Haltung der Kläger, meinte der Umweltwissenschaftler Michael Schirmer und empfahl ihnen eine andere Haltung zu der Klima-Diskussion: Wenn sich auch die Flüsse erwärmen, dann könnte die Sportfischer bald keine Lachse mehr in der Weser angeln. Europaweit einzigartig seien die geplanten Vorkehrungen, um die Fische am Kraftwerk zu schützen, betonte Heck. Ein „Fischnetz“ mit einem Lochdurchmesser von 2,5 Zentimetern würde die Fisch aufhalten. Und vor dem Netz lockt eine besondere Strömung die Fische in einen „Bypass“, der an den Turbinen vorbei führt.

Die Anwälte der Kläger monierten auch grundsätzlich, dass im Genehmigungsverfahren der CO2-Effekt mit den Risiken für die Fische nicht abgewogen worden sei. Wenn die Klage – wie von Heck erwartet – abgewiesen wird und die Kläger in die nächste Instanz gehen, werde er „Sofortvollzug“ für den Baubeginn beantragen – bald ein Jahr habe man schon „verloren“ aufgrund des Klageverfahrens. kawe