Karlsruhe prüft Wahlhürde

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen. Der Zweite Senat verhandelte gestern über die Klage der Grünen gegen die Sperrklausel in den Kreisen und Gemeinden von Schleswig-Holstein. Darin sehen sie die im Grundgesetz geschützte Gleichheit der Wahl und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Der Organklage schloss sich die Linkspartei an. Mit einer Entscheidung wird im nächsten Jahr gerechnet. Die Kläger wiesen darauf hin, dass bis auf Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland alle Flächenländer die Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen abgeschafft haben, ohne dass es zur befürchteten Handlungsunfähigkeit durch den Einzug kleinerer Parteien gekommen wäre.