BUNDESFINANZHOF ZU STEUERFREIEN ZIGARETTEN
: Auch Nichtraucher dürfen davon profitieren

MÜNCHEN | Zigaretten aus dem EU-Ausland bleiben auch dann steuerfrei, wenn die Käufer ihre Einkäufe an rauchende Verwandte weiterverschenken, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Eine Familie hatte gegen die Praxis des Zolls geklagt: Eine Frau war mit ihrem Vater und ihren Großeltern nach Polen gefahren und jeder hatte für sich eine Stange Zigaretten gekauft. Nach der Heimreise verschenkten Vater und Großeltern ihre Zigaretten an die Frau und gerieten danach in eine mobile Zollkontrolle, die den Großteil beschlagnahmte, weil die Zigaretten offensichtlich nicht zum Eigenbedarf der jeweiligen Käufer bestimmt gewesen seien. Dieser Einschätzung widersprach das höchste deutsche Finanzgericht nun. Verbraucher könnten ihren Eigenbedarf auch dann decken, wenn sie Waren als Geschenk kauften. (dpa)